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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Abstimmungen vom 5. Juni 2016: Regierungsrat unterstützt Änderung des Asylgesetzes

Der Regierungsrat des Kantons Aargau befasste sich in seiner Sitzung vom 30. März 2016 mit den Abstimmungsgeschäften vom 5. Juni 2016. Er begrüsst die Änderung des Asylgesetztes, weil diese zu einer Verkürzung der Verfahrensdauern sowie zur Schaffung von Ausreise- und Verfahrenszentren im Asylwesen führt. Beide Elemente sind geeignet, einen Beitrag zur Entspannung der schwierigen Unterbringungs- und Betreuungssituation in den Kantonen zu leisten. Der Regierungsrat empfiehlt die Annahme der Vorlage.

Bei der Annahme der Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" ("Milchkuh-Initiative") wäre ein zusätzliches Sparprogramm des Bundes nötig, von dem auch die Kantone betroffen wären. Insbesondere hätten die Projekte der Agglomerationsprogramme der 3. Generation – auch die Limmattalbahn – keine Finanzierungsgrundlage. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Volksinitiative ab.

Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen würden dem Kanton jährlich rund 33 Millionen Franken Einnahmen für die Erfüllung seiner Aufgaben fehlen. Angesichts der drohenden Defizite will der Regierungsrat die Grundbuchabgaben in der heutigen Form beibehalten und empfiehlt, das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG-ZGB) abzulehnen.

Der Regierungsrat lehnt die kantonale Volksinitiative "Kinder und Eltern" ab und empfiehlt den Gegenvorschlag zur Annahme. Mit dem Gegenvorschlag werden die Voraussetzungen für die familienergänzende Kinderbetreuung geschaffen, welche den finanzierenden Gemeinden bei der Umsetzung auf der Grundlage von soliden Empfehlungen den notwendigen Spielraum lässt.

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