Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Regierungsrat will erfolgreiches Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 nahtlos weiterführen und verabschiedet Botschaft zuhanden des Grossen Rates
Der Grosse Rat hat im 2020 für das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 einen Verpflichtungskredit über 75,42 Millionen Franken beschlossen. In diesem Betrag sind 12 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln enthalten, der Rest wird durch die Globalbeiträge des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO₂-Abgaben gedeckt. Aufgrund der hohen Nachfrage wird der aktuelle Verpflichtungskredit vorzeitig ausgeschöpft sein. Insbesondere die Anzahl Förderungen für den Ersatz von fossilen Heizungen und die geplanten Fernwärmenetzausbauten liegen weit über dem Budget. Um die nahtlose Weiterführung des erfolgreichen Förderprogramms zu ermöglichen, hat der Regierungsrat einen Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken, davon 19 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln, beantragt und vom 1. April bis am 5. Juni 2022 in die öffentliche Anhörung geschickt.
Die Ergebnisse der Anhörung ergeben ein klares Bild: 85 Prozent der Stellungnehmenden begrüssen die Erhöhung der Mittel für das Förderprogramm Energie 2021–2024 für Effizienzsteigerung bei Gebäuden und dem Ausbau der erneuerbaren Energien, 82 Prozent stimmen dem Zusatzkredit zu und 80 Prozent befürworten das vorgeschlagene Massnahmenpaket. Die wenigen ablehnenden Antworten und Vorbehalte lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: Effizienz-Massnahmen sind wirtschaftlich und sollen nicht durch staatliche Aktivitäten unterstützt werden – Stichwort hohe Mitnahmeeffekte; der Kanton soll noch mehr Mittel für Fördermassnahmen bereitstellen als vom Regierungsrat vorgeschlagen. Aufgrund dieses Ergebnisses nimmt der Regierungsrat in seiner nun verabschiedeten Botschaft zuhanden des Grossen Rats keine Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage vor: Er beantragt für das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 einen Zusatzkredit von 52,8 Millionen Franken, davon 19 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln. Das Geschäft wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 im Grossen Rat behandelt.
Botschaft an den Grossen Rat: GR 22.256