Bulletin zur Regierungsratssitzung
Vergütungsreglemente der Bankorgane der Aargauischen Kantonalbank
Der Regierungsrat hat die Vergütungsreglemente des Bankrats und der Geschäftsleitung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) genehmigt. Die Reglemente setzen die per 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Änderungen des Kantonalbankgesetzes um. Demnach erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder maximal die doppelte Vergütung eines Regierungsrats und im Verhältnis zu ihrem Lohn maximal die gleichen Vorsorgebeiträge wie alle anderen Mitarbeitenden der Bank. Unter Beachtung der Änderungskündigungen für die Geschäftsleitung traten die Reglemente am 1. August 2016 in Kraft.
Reglement über die Vergütung des Bankrats der Aargauischen Kantonalbank (SAR 681.712)
Reglement über die Vergütung der Geschäftsleitung der Aargauischen Kantonalbank (SAR 681.713)
Gesamte Systematische Sammlung (SAR) des Kantons Aargau