Bulletin zur Regierungsratssitzung
Anpassungen des kantonalen Datenschutzrechts
Die Europäische Union, der Europarat und der Bund passen ihr Datenschutzrecht an. Diese Revisionen wirken sich auch auf das kantonale Datenschutzrecht aus, welches die Bearbeitung von Personendaten durch kantonale und kommunale öffentliche Organe regelt. Im Vordergrund steht die Anpassung des formellen Datenschutzrechts im Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).
Neu werden die Transparenz von Datenbearbeitungen erhöht und die Rechte der betroffenen Personen verbessert. Zudem werden die Stellung und die Unabhängigkeit der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz formell gestärkt.
Mit der Revision des kantonalen Rechts wird sichergestellt, dass die kantonalen Datenschutzbestimmungen sowohl dem nationalen als auch dem europäischen Standard entsprechen.
Für die Schweiz gilt eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren ab Notifikation des EU-Rechts. Nachdem diese am 1. August 2016 erfolgt ist, ist das kantonale Recht per 1. August 2018 in Kraft zu setzen.
Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.188