Bulletin zur Regierungsratssitzung
Der Regierungsrat hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) zuhanden des Grossen Rats verabschiedet
Mit der Änderung des EG StPO werden Anpassungen für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vorgenommen. Dabei wird einerseits der Rechtsmittelweg in Bezug auf den Aufschub des Vollzugs der Landesverweisung gesetzlich geregelt. Andererseits wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Regierungsrat den Kostenanteil der verurteilten Personen im elektronisch überwachten Vollzug (sog. Electronic Monitoring) festlegen kann.
In der Anhörung ist die Vorlage auf breite Zustimmung ge-stossen, weshalb der Regierungsrat sie dem Grossen Rat in unveränderter Form unterbreitet.
Die Änderungen des EG StPO treten voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.184