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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Revision des Strassengesetzes: Regierungsrat verabschiedet Botschaft für die 2. Lesung im Grossen Rat.

Der Grosse Rat hat der Revision des kantonalen Strassengesetzes am 23. März 2021 in erster Beratung deutlich zugestimmt. Der zentrale Punkt der Revision war unbestritten: Die Gemeindebeiträge an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen werden neu einheitlich auf 35 Prozent festgesetzt. Kontrovers wurde dagegen diskutiert, ob die Strassenbeleuchtung an Innerortsstrecken wie vom Regierungsrat vorgeschlagen an den Kanton übertragen werden oder in der Zuständigkeit der Gemeinden bleiben soll. Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat, die beiden Lösungsvarianten und ihre Auswirkungen in der Botschaft zur 2. Beratung detailliert darzulegen. Der Regierungsrat stellt nun fest, dass beide Varianten umsetzbar sind. Er hält in Abwägung der Vor- und Nachteile an der Variante gemäss der Botschaft zur ersten Beratung fest, die auch in der vorberatenden Grossratskommission von einer deutlichen Mehrheit unterstützt wurde. Die Strassenbeleuchtung an Innerortsstrecken soll somit schrittweise an den Kanton übergehen, spätestens aber innert zehn Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes.

Mit einem weiteren Prüfungsauftrag stellte der Grosse Rat die Übernahme von Aufgaben im Betrieb und Unterhalt von kantonalen Velorouten zur Diskussion. Der Regierungsrat stellt fest, dass sich die heutige Aufgabenzuteilung an die Gemeinden grundsätzlich bewährt hat; einzelne unbefriedigende Situationen im Betrieb der Velorouten können in Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde oder mit einer regionalen Lösung effizienter gelöst werden. Neu schlägt er jedoch vor, dass der Kanton an Belagssanierungen von Velowegen, die Bestandteile des kantonalen Veloroutennetzes sind, Beiträge von 50 Prozent leistet.

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