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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Teilrevision des Gemeindegesetzes

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Gemeindegesetzes für die zweite Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Bei der Revision geht es um Initiativen und Referenden in Gemeinden. Der Regierungsrat nimmt Prüfungsaufträge aus der ersten Beratung im Grossen Rat auf und schlägt zwei Änderungen vor.

So sollen die Stimmberechtigten in der Gemeindeversammlung selber ein Referendum – als Behördenreferendum bezeichnet – gegen einen Beschluss ergreifen können: 25 Prozent der anwesenden Versammlungsteilnehmenden können verlangen, dass ein Geschäft der Urnenabstimmung unterstellt wird. In der Gemeindeordnung kann dieser Wert bis auf 40 Prozent der Versammlungsteilnehmenden erhöht werden. Nicht übernommen werden soll das Anliegen aus dem Grossen Rat, die Grenze von 20 Prozent für eine abschliessende Beschlussfassung der Gemeindeversammlung auf 10 Prozent zu senken. Diese Einschränkung des Referendumsrechts steht aus Sicht des Regierungsrats im Widerspruch zum Ziel der Revision, die Volksrechte zu stärken.

Der Grosse Rat wird das Gemeindegesetz im März 2022 zum zweiten Mal beraten. Am 1. Januar 2023 soll es in Kraft treten.

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