Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Botschaft zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle verabschiedet
Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes über die Ombudsstelle hat der Grosse Rat dem regierungsrätlichen Entwurf vollumfänglich zugestimmt. Aufgrund einer offenen Frage aus der Kommissionsberatung wurde der Entwurf überprüft und für die zweite Beratung in einem Punkt ergänzt: Bisher hat die Ombudsperson über Handlungen, die während der Amtsdauer erfolgen und zu einem Eintrag im Privatauszug des Strafregisters führen, umgehend zu informieren. Ergänzend wird nun festgehalten, dass auch über derartige Handlungen, die vor der Wahl passiert sind, informiert werden muss respektive die Wahlbehörde die notwendigen Auskünfte von Kandidierenden einholen darf.
Die Beratung im Grossen Rat ist im ersten Quartal 2023 geplant, die Inkraftsetzung des Ombudsgesetzes per 1. Januar 2024.
Botschaft an den Grossen Rat GR 22.325