Bulletin zur Regierungsratssitzung
Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) und Änderung der Geschäftsordnung (GO)
Der Grosse Rat hat am 12. September 2017 dem Entwurf für eine Änderung des GVG in 1. Lesung ohne Änderungen mit 78 zu 39 Stimmen zugestimmt. Durch die Änderung des GVG wird das Wahlverfahren von Personen, die vom Grossen Rat gewählt werden, präzisiert. Insbesondere werden die Bestimmungen zur Ermittlung der absoluten Stimmenmehrheit, zur Durchführung eines zweiten Wahlgangs und zum zu erreichenden Quorum bei einem zweiten Wahlgang mit nur einer Kandidatur angepasst.
Die Detailregelungen über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen durch den Grossen Rat bedürfen einer gewissen Flexibilität und müssen in einem einfachen Verfahren angepasst werden können. Die entsprechenden Regelungen werden deshalb nicht in der GO festgelegt, sondern in den Richtlinien des Büros des Grossen Rats. Im Rahmen der Revision der GO wird eine entsprechende Zuständigkeit des Büros des Grossen Rats festgelegt. Zusätzlich werden in der GO die Kompetenzen des Büros des Grossen Rats und der Kommission für Justiz bei Wahlgeschäften im Gerichtsbereich klarer voneinander abgegrenzt.
Die Änderungen des GVG und der GO treten voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.