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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Nachzahlungen an über 2'500 Kindergartenlehrpersonen

Die Löhne der Kindergartenlehrpersonen werden bis zum 1.1.2018 in drei Schritten gestaffelt auf Lohnstufe 5 angehoben und an die Löhne der Primarlehrpersonen angepasst. Damit kommt der Regierungsrat einem Entscheid des Verwaltungsgerichts nach, wonach die Löhne der Kindergartenlehrpersonen von diskriminierenden Elementen geprägt und neu festzusetzen sind.

Kindergartenlehrpersonen mit Anstellungen im Zeitraum vom 1. August 2011 bis 31. Dezember 2015 erhalten zudem eine Nachzahlung. Sie entspricht der Differenz zum mittleren Marktlohn der Referenzkantone (Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Zürich und Basel-Stadt), welcher mit einem Positionslohn von 73'027 Franken über der bisherigen Lohnstufe 2 und leicht unter der für 2016 gültigen Lohnstufe 3 liegt. Total werden rund 12,5 Millionen Franken für Lohnnachzahlungen, Sozialleistungen und Verzugszinsen vergütet. Die betroffenen Lehrpersonen erhalten Ende Februar 2016 die Berechnung ihres Guthabens inklusive Verzugszins schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlungen erfolgen ab April 2016.

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