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Bulletin zur Regierungsrats­sitz­ung

Abstimmungsempfehlungen des Regierungsrats zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 kommen vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: die Volksinitiative vom 23. Januar 2020 "Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)", die Volksinitiative vom 10. März 2020 "Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)", die Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" sowie das "Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)".

Zudem wird über eine kantonale Vorlage abgestimmt: die Verfassung des Kantons Aargau (Kurztitel und Klimaparagraf); Änderung vom 7. November 2023.

Die Prämien-Entlastungsinitiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) will Art. 117 der Bundesverfassung um einen weiteren Absatz ergänzen. Danach sollen künftig die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Bund und Kantone unterstützen heute Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mittels Prämienverbilligungen. Im Kanton Aargau legt der Grosse Rat jährlich die für die Prämienverbilligung eingesetzten Mittel im Kontext der anderen Sozialleistungen des Kantons unter Wahrung seiner sozialen Verantwortung fest. Bei Annahme der Initiative geht diese Kantonsautonomie verloren. Das Bundesparlament hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der in Kraft tritt, wenn die Initiative abgelehnt wird. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Initiative ab.

Die Kostenbremse-Initiative sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor, die eine Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zur Folge hat. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Statt auf Verfassungsstufe kann die Steuerung der Kosten auch durch Anpassungen auf Gesetzesstufe erfolgen. Das bestehende Krankenversicherungsgesetz enthält bereits einige kostensteuernde Elemente. Wenn die Kostenbremse – wie vorgesehen – an das Wirtschafts- und Lohnwachstum gekoppelt würde, würde damit die Entwicklung der Kosten in der OKP einem rigiden Mechanismus unterworfen; Kostenfaktoren wie Demografie und technisch-medizinischer Fortschritt würden nicht berücksichtigt. Zudem fokussiert die Volksinitiative einseitig auf Bund und Kantone. Alle Akteure im Gesundheitswesen stehen aber in der Pflicht, kostensenkende Massnahmen zu ergreifen.

Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" ab. Die Initiative würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung von zukünftigen Epidemien oder Pandemien sowie die situationsbedingte Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken. Zudem ist das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bereits heute in der Bundesverfassung festgeschrieben. Heute ist die Einwilligung der betroffenen Person auch bei Anwendung des Impfobligatoriums erforderlich. Eine Strafe bei Verweigerung ist nicht vorgesehen; andere Massnahmen, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, sind aber möglich.

Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) will der Bundesrat den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch für den Winter. Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Im Gesetz wird zudem festgelegt, dass die bisherigen Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion bis 2035 verlängert und marktnäher ausgestaltet werden sollen. Der Bundesrat schafft mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion und zu deren Integration in den Markt schafft. Der Kanton Aargau ist als Energiekanton in besonderem Masse von der Vorlage betroffen. Der Regierungsrat empfiehlt sie zur Annahme.

Mit dem neuen Klimaparagrafen in der Verfassung kann der Kanton Aargau seine Verantwortung im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung gezielt erfüllen. Der Paragraf ist wichtig für Kanton, Gemeinden und Politik. Er schafft den verfassungsrechtlichen Rahmen für einen generationenübergreifenden Umgang mit den bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels. So können die Ursachen und Wirkungen des Klimawandels im Kanton gezielt angegangen, verbindliche Ziele gesetzt und der Weg Richtung Netto-Null beschritten werden. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen die Vorlage zur Annahme.

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