Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Bulletin zur Regierungsratssitzung

Botschaft an Grossen Rat zur zweiten Lesung: Änderung des Baugesetzes betreffend Entschädigung von Kulturland

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in einem Vorstoss gefordert, dass Kulturland im Fall einer Enteignung durch die öffentliche Hand höher entschädigt werden sollte als bisher. Der Bund hat im Enteignungsrecht bereits entsprechende Bestimmungen aufgenommen. Damit Landwirtschaftsland auch im Kanton Aargau besser entschädigt wird, hat der Grosse Rat dem Entwurf der Änderung des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) in erster Beratung am 5. März 2024 zugestimmt. Die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) beantragte, die Entschädigung für Kulturland auf das Dreifache des ermittelten Höchstpreises gemäss dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 festzulegen. Der Regierungsrat hatte das Zweifache beantragt. Der Grosse Rat ist schliesslich dem Antrag der UBV gefolgt und hat in der ersten Beratung eine Verdreifachung der Entschädigung beschlossen. Das geänderte Gesetz soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat