Bulletin zur Regierungsratssitzung
Lohnklagen Lehrpersonen Kindergarten und Primarstufe
Der Regierungsrat hat entschieden, die beiden Verwaltungsgerichtsurteile zu den Lohnklagen Lehrpersonen Kindergarten sowie Lehrpersonen Primarstufe nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Das Verwaltungsgericht stützt in seinem Urteil den Entscheid des Regierungsrats, dass der Beruf der Lehrpersonen Primarstufe nicht frauentypisch ist. Ebenfalls sieht der Regierungsrat von einem Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils zur Lohneinstufung der Kindergartenlehrpersonen ab. Er nimmt den Auftrag des Verwaltungsgerichts an, die Lohneinstufung der Lehrpersonen am Kindergarten zu überprüfen und diese unter den daraus gewonnen Erkenntnissen neu festzulegen. Bis wann er diesen Auftrag erfüllen kann, hängt einerseits vom nun auszuarbeitenden Vorgehenskonzept ab, anderseits von einem allfälligen Weiterzug beider Urteile durch die Klägerinnen und Kläger. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil keine eigentlichen Löhne festgesetzt und in diesem Sinne nur einen Zwischenentscheid gefällt. Damit wird sich schliesslich auch noch der Grosse Rat mit einer allenfalls erforderlichen Lohndekretsänderung zu befassen haben.