Bulletin zur Regierungsratssitzung
Regierungsrat hat Botschaft zur Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) zu Handen des Grossen Rats verabschiedet
Mit der Änderung des GVG wird das Verfahren der durch den Grossen Rat vorzunehmenden Wahlen präzisiert.
Die vom Grossen Rat zu wählenden Gremien und Personen besetzen wichtige Funktionen. Um zu verhindern, dass eine Wahl mit einer geringen Stimmenzahl erfolgen kann, ist eine Anpassung hinsichtlich der Ermittlung der absoluten Stimmenmehrheit beim ersten Wahlgang erforderlich, indem zur Ermittlung des absoluten Mehrs alle abgegebenen Stimmen berücksichtigt werden, nicht nur die gültigen.
Zudem soll bei einem zweiten Wahlgang ebenfalls die absolute Stimmenmehrheit erforderlich sein, wenn weniger oder gleichviele Kandidaten antreten, als noch zu wählen sind.
Mit einer weiteren Anpassung soll schliesslich klargestellt werden, dass immer dann ein zweiter Wahlgang stattfindet, wenn im ersten Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht oder weniger Kandidaten, als zu wählen sind, das absolute Mehr erreichen.
Die angepassten Regelungen sollen für alle durch den Grossen Rat zu wählenden Gremien und Personen Geltung haben.
Die Änderungen des GVG treten voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.
Weitere Unterlagen zum Geschäft sind unter GR.17.129(öffnet in einem neuen Fenster) verfügbar.