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Bulletin zur Regierungsratssitzung

BZG-AG zur 2. Beratung an den Grossen Rat überwiesen

Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AG) verabschiedet. Die Verordnungen zum teilrevidierten Gesetz beinhalten insbesondere die Anpassung des kantonalen Gesetzes an das per 2012 und 2015 revidierte Bundesrecht sowie die Beseitigung von Vollzugsmängeln. Am 27. Oktober 2015 hat der Grosse Rat in 1. Beratung die Änderung des BZG-AG mit 114 zu 10 Stimmen zum Beschluss erhoben. Gleichzeitig wurden drei Prüfungsaufträge der vorberatenden Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) sowie ein in der Plenumsdebatte von Grossrat Pascal Furer, Staufen, formulierter Prüfungsauftrag zuhanden der 2. Beratung überwiesen. In der vorliegenden Botschaft zur 2. Beratung sowie in der beiliegenden Gesetzessynopse werden dem Grossen Rat die gemäss den Prüfungsaufträgen der vorberatenden Kommission überarbeiteten Gesetzesbestimmungen zur Beschlussfassung unterbreitet. Die Inkraftsetzung erfolgt am 1. Januar 2017.

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