Bulletin zur Regierungsratsitzung
Abstimmungen vom 28. Februar 2016: Regierungsrat unterstützt zweite Gotthard-Tunnelröhre
Der Gotthard-Strassentunnel muss in rund 10 Jahren umfassend saniert werden. Der Bundesrat beantragte deshalb mit der Botschaft vom 13. September 2013 dem Parlament, im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann. Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterstützt die vom Bund vorgeschlagene zweite Tunnelröhre am Gotthard. Mit dieser Lösung sind die Verkehrs- und Betriebssicherheit bedeutend besser und es sind keine negativen Auswirkungen auf den Aargau zu erwarten. Bei einer Sperrung der Gotthardachse müssten Verkehrsverlagerungen im Grossraum Aargau/Zürich sowie Mehrbelastungen der A1 im kritischen Abschnitt Baregg-Limmattal in Kauf genommen werden. Der Regierungsrat befürwortet deshalb die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel).