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Bulletin zur Regierungsratsitzung

Regierungsrat setzt Gesundheitsgesetz mit Verordnung in Kraft

Der Grosse Rat hat am 23. Juni 2015 die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes beschlossen. Dieses wird auf den 1. Januar 2016 mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Die Ausführungsbestimmungen betreffen insbesondere die Ausbildungsverpflichtung. Dabei geht es um die Auflistung der Gesundheitsberufe mit Ausbildungsverpflichtung, die Festlegung des Ausbildungsbedarfs pro Gesundheitsberuf, die durchschnittlichen Ausbildungskosten pro Gesundheitsberuf sowie um die Berechnungsweise, die Mitwirkungspflichten der Leistungserbringer und die Bestimmungen zur Datenbearbeitung. Die Inkraftsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die bis 10. Dezember 2015 laufende Referendumsfrist nicht benutzt wird.

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