Blauzungenkrankheit: Schutzzone aufgehoben
:
Tierverkehr ist in und aus der Schutzzone ab sofort wieder ohne Einschränkung möglich
Die von der Blauzungekrankheit betroffenen Kantone haben heute in Absprache mit dem Bundesamt für Veterinärwesen beschlossen, die gesamte Schutzzone in der Nordwestschweiz aufzuheben. Ab sofort ist der Tierverkehr in der ganzen Schweiz wieder ohne Einschränkung möglich.
Die aktuellen Untersuchungen des Bundesamts für Veterinärwesen zur Aktivität der Überträgermücken haben gezeigt, dass wegen den winterlichen Temperaturen keine Aktivitäten mehr vorhanden sind. Bei länger andauernden Temperaturen unter 10°C stellen Mücken der Gattung Gnitzen generell ihre Aktivität ein. Das Risiko von Neuansteckungen ist damit praktisch auf Null gesunken. Der Tierverkehr ist in und aus der Schutzzone ab sofort wieder ohne Einschränkung möglich. Die betroffenen Tierhalter und Tierhalterinnen werden direkt vom Veterinärdienst informiert.
Es ist zu erwarten, dass zu Beginn der warmen Jahreszeit die Mückenaktivität wieder zunimmt und es damit zu einem erneuten Aufflammen der Blauzungenkrankheit kommt. Die Winterpause wird nun dazu benutzt werden, die gemachten Erfahrungen auszuwerten und die Bekämpfungsmassnahmen zu überdenken. Dabei wird insbesondere die Möglichkeit von Impfungen geprüft.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Website des BVET zu finden:www.bvet.admin.ch