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Blauzungenkrankheit :
Ohne Gegenmassnahme droht eine explosionsartige Ausbreitung

Die Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit ist das grösste je in der Schweiz bei Tieren durchgeführte Programm dieser Art. Im Kanton Aargau müssen rund 92 000 Tiere innert zwei Monaten (Juni – Juli) geimpft werden. Die Impfung gilt als die einzig wirksame Bekämpfungsmethode, um eine massive Ausbreitung zu verhindern.

Die Blauzungenkrankheit kann enorme Schäden in den Tierbeständen anrichten. Zudem kann es zu Restriktionen im inländischen und internationalen Handel kommen, falls keine staatlich angeordnete Bekämpfung erfolgt. Die Impfung kann verhindern, dass sich die gefährlichen Viren in grösserem Ausmass in der Mückenpopulation festsetzen und damit in den folgenden Jahren die volle Schadwirkung entfalten können. Alle Schafe und Ziegen, die über drei Monate alt sind, werden von Tierärzten und Tierärztinnen geimpft. Nur wenn alle empfänglichen Tiere geimpft werden, ist mit einem guten Erfolg und hoher Schutzwirkung zu rechnen. Deshalb ist die Impfung obligatorisch in der ganzen Schweiz.

Die Blauzungenkrankheit hat Europa im Spätsommer 2006 unerwartet getroffen. Seither hat sich die Seuche stetig vom ursprünglichen Herd ausgebreitet. In Holland, Belgien, Frankreich und Deutschland waren im Jahr 2007 weit über 30 000 Betriebe betroffen. Im letzten Herbst hat die Seuche schliesslich bei Basel die Schweiz erreicht. In der Folge mussten in der ganzen Nordwestschweiz, darunter auch im Fricktal, Schutzzonen errichtet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen. In der Schweiz wurde das Virus bis heute in sieben Betrieben festgestellt.

Der Schaden ist bislang noch als gering einzustufen. Falls aber keine Gegenmassnahmen getroffen werden, ist in diesem Jahr mit einer explosionsartigen Ausbreitung und grossen wirtschaftlichen Einbussen zu rechnen. Die betroffenen Länder der EU (Holland, Belgien, Deutschland, Frankreich) werden gleichzeitig mit der Schweiz die gefährdeten Tierbestände impfen.

Die Blauzungenkrankheit kommt weltweit vor. Sie wird ausschliesslich durch bestimmte Stechmückenarten (Gnitzenarten) übertragen. Eine Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht möglich. Für Menschen besteht keine Gefahr. Sie können sich weder direkt von Insekten noch bei Kontakt zu verseuchten Tieren noch über Nahrungsmittel anstecken. Als empfänglich gelten grundsätzlich alle Wiederkäuer, wobei die Krankheitsbilder von Tierart zu Tierart unterschiedlich sein können. In Europa sind vor allem Schafe und Rinder betroffen. Bis zu 30 Prozent der Tiere einer Herde können an der Seuche verenden. 7 10 Tage nach einer Ansteckung kommt es typischerweise zu einer Blauverfärbung der Zunge, was der Krankheit den Namen gab. Weitere Krankheitsanzeichen sind Fieber, Schwellungen am Kopf, gerötete Schleimhäute sowie Augen- und Nasenausfluss.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Website des BVET zu finden: http://www.bvet.admin.ch

  • Departement Gesundheit und Soziales