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Bezirksschul-Abschlussprüfung neu geordnet :
Regierungsrat ändert Verordnung über die Abschlussprüfung an Bezirksschulen

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Bezirksschul-Abschlussprüfung (BAP) geändert. Für die BAP zählen neu die Zeugnisnoten der 4. Bezirksschule in acht Fächern. Zusätzlich geprüft werden die Fächer Mathematik, Deutsch und Französisch. Ein Durchschnitt dieser elf Noten von 4.7 berechtigt zum Übertritt in eine Maturaklasse, ein Durchschnitt von 4.4 zum Übertritt an eine Diplomschule oder eine Berufsmaturaklasse.

Die neue Bezirksschul-Abschlussprüfung (BAP) tritt auf das kommende Schuljahr in Kraft und ist für die im August in die 4. Bezirksschule eintretenden Jugendlichen von Bedeutung. Der Regierungsrat beschloss die Neuordnung im Hinblick auf den Start der neuen Maturitätslehrgänge im August 1999. Die Maturitätsklassen werden dann gemäss dem eidgenössischen Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR) geführt, womit die bisherigen Maturitäts-Typen durch Maturitäten mit persönlichem Profil ersetzt werden. Das erfordert eine Revision der bisherigen BAP, deren Selektion auf die einzelnen Maturtypen zugeschnitten war.

Neue BAP: Durchschnitt von 11 Noten

Die neue BAP umfasst den Schnitt der Zeugnisnoten im 1. und 2. Semester der 4. Klasse in den folgenden acht Fächern: Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch, Geschichte, Biologie, Chemie, Zeichnen/Musik (Durchschnitt beider Fächer, also aus vier Noten), wobei auf Viertelnoten gerundet wird. Freiwillig kann zusätzlich das Fach Latein gewählt werden, wodurch die Zeugnisnoten in neun Fächern für die BAP zählen. Schriftliche Prüfungen im Juni umfassen die drei Fächer Mathematik, Deutsch und Französisch; in Französisch zusätzlich auch mündlich. Der Schnitt aller elf Noten (mit Latein 12) entscheidet über das Resultat der BAP: Mit 4,0 ist die Prüfung bestanden, mit 4,4 ist der Übertritt in eine Diplommittelschule, die Wirtschaftsdiplomschule oder eine Berufsmaturaklasse gewährleistet, mit 4,7 der Übertritt in eine Maturaklasse.

Überprüfung mit bisheriger Regelung

Die neue BAP ist anhand von Noten der Zeugnisse von 338 Schülerinnen und Schülern letztjähriger 4. Klassen getestet worden. Dabei hat sich gezeigt, dass die neue Prüfung bezüglich Übertritt an eine Mittelschule eine gute Übereinstimmung mit den bisherigen Resultaten zeigt. Tendenziell bedeutet die neue BAP eher eine Verschärfung der Anforderungen. Weil alle Zeugnisnoten in Promotions- oder Pflichtfächern für die BAP zählen, ist die bisher mögliche Auswahl nach Neigung und guten Noten nicht mehr möglich. Zweitens wird die Durchschnittsnote für den Übertritt an eine Mittelschule gegenüber der bisherigen Regelung um 0,2 Punkte erhöht. In einer Vernehmlassung haben der Bezirkslehrerverein, die BAP-Prüfungskommission, die Bezirksschulinspektoren und die Rektorenkonferenz der Mittelschulen der Neuordnung zugestimmt. Auch der Erziehungsrat hat der nun vom Regierungsrat beschlossenen Verordnungs-Änderung zugestimmt. Die Bezirksschulen, deren Schulpflegen und die Schulräte der Bezirke werden schriftlich noch vor Beginn des neuen Schuljahres über die Neuordnung informiert. Nach den Sommerferien ist die Neuregelung auf der Homepage des Kantons (www.ag.ch) mit Rechenbeispielen abrufbar.

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