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Bezirksgericht weist Klagen ab :
Deponieanwohner in Kölliken erhalten keinen Schadenersatz

Das Bezirksgericht Aarau hat die Klagen auf Schadenersatz von 23 Eigentümerinnen und Eigentümern in der Nachbarschaft der Sondermülldeponie Kölliken abgewiesen. Damit hat das Bezirksgericht die Rechtsauffassung des Regierungsrates bestätigt.

Mitte November 2001 verklagten 23 Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in der Nachbarschaft zur Sondermülldeponie Kölliken (SMDK) den Kanton Aargau auf Schadenersatz von insgesamt CHF 17 Millionen. Dies mit der Begründung, dass die SMDK und deren Sanierung übermässige ideelle Immissionen verursache und noch verursachen werde, welche zu einem Minderwert ihrer Grundstücke führe.

Nach dem nun bekannt gewordenen Urteil vom 3. Mai 2006 weist das Bezirksgericht Aarau die Klagen ab, soweit es darauf eintritt. Gestützt auf die umfassenden Abklärungen eines international anerkannten Gutachters stellt es fest, dass spätestens seit 1989 von der Deponie keine übermässigen Immissionen ausgegangen seien, welche mit verhältnismässigem Aufwand hätten vermieden werden können. Immissionen aufgrund von Vorfällen, welche sich vor 1991 ereignet haben, seien wegen Verjährung nicht mehr zu berücksichtigen. Auch künftig müsse wegen den noch durchzuführenden Sicherungs- und Sanierungsmassnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit übermässigen vermeidbaren Immissionen gerechnet werden. Unvermeidbare Immissionen hingegen, die beim Betrieb eines Werkes im öffentlichen Interesse entstehen, unterstünden aber nicht dem Zivilrecht. Darauf gestützte Entschädigungsforderungen wären gegebenenfalls im öffentlich-rechtlichen Enteignungsverfahren geltend zu machen.

Mit diesem Urteil hat das Bezirksgericht die Rechtsauffassung des Regierungsrates bestätigt. Erfreulich ist, dass das Gericht und ein anerkannter Experte der anstehenden Gesamtsanierung der SMDK gute Noten geben.

  • Staatskanzlei