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Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe im Advent 2016 :
Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelungen

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent.

Der Regierungsrat hat in diesem Jahr zwei Sonntage festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigte dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit. Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den dritten und vierten Advent (11. und 18. Dezember 2016) bewilligungsfrei erklärt.

Gemeinden mit abweichenden Daten

Folgende Gemeinden haben wegen den traditionellen Verkaufsanlässen andere Daten:

  • Für Bad Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen gelten der zweite und vierte Adventssonntag (4. und 18. Dezember 2016) als bewilligungsfrei.
  • Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (27. November und 18. Dezember 2016) als bewilligungsfrei.

Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend; es werden keine Gesuche für Ausnahmen bewilligt.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat