Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2017
Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am zweiten und dritten Advent.
Der Regierungsrat hat zwei Sonntage in diesem Jahr festgelegt, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Er berücksichtigt dabei die Anliegen der Gewerbetreibenden, der Arbeitnehmenden, der Bevölkerung und einzelner Gemeinden mit traditionellen Verkaufsanlässen in der Adventszeit.
Für dieses Jahr hat der Regierungsrat den zweiten und dritten Adventssonntag (10. und 17. Dezember 2017) bewilligungsfrei erklärt.
Drei Gemeinden mit Ausnahmeregelung
Folgende drei Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Lenzburg, Sins und Wettingen gelten der erste und dritte Adventssonntag (3. und 17. Dezember 2017) als bewilligungsfrei.
Die Daten der Sonntagsverkäufe sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.