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Betreuungsgesetz erhält grosse Zustimmung :
Auswertung der Vernehmlassung liegt vor

Die Vernehmlassung zum Betreuungsgesetz ist abgeschlossen. Die detaillierte Auswertung zeigt eine sehr grosse Zustimmung. Mit wenigen Ausnahmen kann der bestehende Entwurf übernommen werden. Unter anderem müssen die Auswirkungen der NFA sorgfältig beurteilt werden.

Am 21. Januar 2005 lief die Vernehmlassungsfrist für das Gesetz über die Einrichtung für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen -- das so genannte Betreuungsgesetz - ab. Nun liegt die Auswertung vor: Das Gesetz wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden beinahe einstimmig begrüsst.

Sehr hohe Zustimmung in allen Grundsatzfragen

Alle Grundsatzfragen erhalten eine sehr hohe Zustimmung: Die generelle Betriebsbewilligungspflicht für alle Einrichtungen im Geltungsbereich des Gesetzes wird von 93 Prozent gutgeheissen. Die Erstellung einer regelmässigen mehrjährigen kantonalen Gesamtplanung wird von 95 Prozent befürwortet. Mit der Anwendung eines einheitlichen Finanzierungs- und Kostenverteilungsmodells erklären sich 78 Prozent einverstanden. Die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit integrativer Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Regel-, Einschulungs- und Kleinklassen stösst bei 79 Prozent auf Zustimmung.

Von den einzelnen vorgesehenen Bestimmungen waren nur sehr wenige umstritten, keine einzige Regelung wurde von der Mehrheit abgelehnt. Die Vernehmlassungsantworten liefern wertvolle Hinweise für die Weiterbearbeitung des Gesetzes. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) wird aufgrund der Äusserungen Lösungen erarbeiten und diese in die Botschaft an den Grossen Rat einfliessen lassen.

Finanzierungsmodell wird angepasst

Durch die Annahme der NFA durch das Schweizer Volk Ende November 2004 muss ein neues Finanzierungsmodell entwickelt werden. Dieses wird ebenfalls in die Botschaft einfliessen.Die Auswertung der Vernehmlassung kann im Internet eingesehen werden unter www.ag.ch/shw

  • Departement Bildung, Kultur und Sport