Bestätigung für kantonale Politik
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Erleichterung nach Verwaltungsgerichtsentscheid im Fall IKEA Spreitenbach
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat die Beschwerde des VCS in Sachen IKEA Spreitenbach bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Die vom Kanton verfolgte Politik ist mit diesem Entscheid bestätigt worden.
Am 23. März 2005 hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde des VCS gegen die Teiländerung des Nutzungsplans Spreitenbach zur Hauptsache abgewiesen. Diese Teiländerung ist die planerische Voraussetzung für den Neubau der IKEA in Spreitenbach.
Baudirektor Peter C. Beyeler begrüsst dieses Urteil. "Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die bisherigen Entscheide von Regierungsrat und Grossen Rat die Vorgaben der Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung erfüllen. Damit ist eine weitere Voraussetzung für den Verbleib der IKEA im Kanton Aargau geschaffen worden".
Regierungsrat Beyeler hofft nun, dass der VCS diesen eindeutigen Entscheid des Verwaltungsgerichts akzeptieren wird. Für weitere Gespräche ist er offen.