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Bessere und günstigere Dienstleistungen :
Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden

Am 16. März 2000 hat das Paritätische Leitungsorgan Kanton - Gemeinden 57 Reformvorschläge zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Ziel ist die Übereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung in Kanton und Gemeinden. Kurzum: bessere und günstigere Dienstleistungen.

Der Regierungsrat betrachtet die Reform der Aufgabenteilung als das wichtigste strategische Projekt der nächsten Jahre. 1999 wurde deshalb eine überaus breite Konsultation bei rund 350 beteiligten Gemeinden, Verbänden und kantonalen Organisationen durchgeführt. Die Ergebnisse sind äusserst positiv: Die allgemeinen Fragen nach den Zielen und Grundsätzen des Projektes wurden zu 95% positiv beantwortet. Die Fragen zu den einzelnen Reformvorschlägen fanden zu 93% eine meist sehr grosse zustimmende Mehrheit.

Das Paritätische Leitungsorgan hat daher am 16. März 2000 insgesamt 57 Reformvorschläge zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. An einer Medienkonferenz in Aarau haben am Mittwoch Regierungsrat Kurt Wernli und Gemeindeammann Marcel Guignard die Vorschläge des Leitungsorgans näher erläutert.

Vorgesehen ist, ein erstes Paket von 31 Massnahmen möglichst schnell zu realisieren. Da dieses Paket nur geringfügige finanzielle Auswirkungen hat, sind noch keine Ausgleichsmechanismen erforderlich.

Parallel dazu sollen weitere 26 teilweise äusserst komplexe Reformvorschläge weiter bearbeitet werden. Da dieses zweite Paket grosse finanzielle Verschiebungen - auch zwischen einzelnen Gemeinden - bringen wird, soll gleichzeitig auch der gesamte Finanz- und Lastenausgleich überarbeitet werden.

Für das ganze Paket gilt dabei der Grundsatz der Kostenneutralität, damit weder Kanton noch Gemeinden durch die Aufgabenentflechtung zusätzlich belastet werden. Sowohl unter dem Gesichtspunkt dieses notwendigen finanziellen Ausgleichs als auch wegen einer verbesserten Steuerungsmöglichkeit der Verbundaufgabe Volksschule ist daher ein Gemeindebeitrag von ca. 1/3 an die Besoldung der Volksschullehrkräfte vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen des gesamten Projektes betragen dabei - je nach dem ob die Gemeinden 30% oder 35% an die Lehrerbesoldungen beitragen - ca. 43 Millionen Franken (bei 30%) oder 14 Millionen Franken (bei 35%) zu Lasten des Kantons.

Die verbesserte Aufgabenteilung wird im Kanton Aargau zur Uebereinstimmung von Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung und Finanzierung führen - und damit zu sachgerechteren, effizienteren und bürgernäheren Dienstleistungen.

Die Aufgabenteilung ist nicht nur ein ökonomisches sondern auch ein staatspolitisches Projekt, das vom Kanton und seinen Gemeinden gemeinsam und im Konsens erarbeitet werden soll. Es wird uns erlauben, den Weg in das vor uns liegende Jahrtausend gestärkt und in vermehrter Eigenverantwortung in Angriff zu nehmen. Der Regierungsrat wird sich daher bereits im April 2000 mit dem weiteren Vorgehen im Projekt Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden befassen.

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