Beschwerde gegen Kanton Luzern eingereicht
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Der Kanton Aargau wehrt sich für einen integralen Hochwasserschutz im Reusstal
Der Kanton Aargau reicht beim Luzerner Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Projektbewilligung "Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme" ein. Dies, nachdem der Luzerner Regierungsrat eine Einsprache des Kantons Aargau abgewiesen hat. Die Einsprache bemängelte ein fehlendes integrales Hochwassermanagement für das Einzugsgebiet der Reuss.
Die Luzerner Stimmbevölkerung hat im Juni 2012 einem Kredit von 190 Millionen Franken für die Neugestaltung des Seetalplatzes und den Hochwasserschutz beim Zusammenfluss der Kleinen Emme und der Reuss zugestimmt. Für den Hochwasserschutz soll gemäss diesem Projekt der Gewässerraum verbreitert, bestehende Brücken ersetzt sowie neue gebaut werden. Gegen das Vorhaben "Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme" hat der Kanton Aargau bereits im Juli 2010 Einsprache erhoben, weil der kantonsübergreifende Hochwasserschutz nicht genügend gewährleistet ist. Diese Einsprache wurde Ende Juli 2012 vom Luzerner Regierungsrat abgewiesen.
Der Kanton Aargau ist mit dem Vorgehen des Kantons Luzern in Bezug auf den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Reuss unterhalb des Vierwaldstättersees und der Kleinen Emme nicht einverstanden. Er ist der Ansicht, dass das Luzerner Bauvorhaben "Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme" den Anliegen der Unterlieger an der Reuss nicht gerecht wird. Im Wesentlichen zielen die geplanten Massnahmen im Kanton Luzern auf die Ab- und Durchleitung der Hochwasser. Im Gegensatz dazu steht in den Unterliegerkantonen das Rückhalte- bzw. Ausleitkonzept im Vordergrund, um den Hochwasserschutz zu gewähren.
Interkantonale Koordination notwendig
Der Kanton Aargau ist überzeugt, dass ein Einbezug des Vierwaldstättersees in das Hochwassermanagement die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz senkt und den erzielten Nutzen optimiert. Insbesondere ein Hilfswehr und eine prognosegestützte Seeregulierung müssen daher vertieft überprüft werden. Obwohl die Kleine Emme und die anschliessende Reuss interkantonale Gewässer im Sinne des Wasserbaugesetzes sind, wurde der zwingend notwendigen Koordination der wasserbaulichen Massnahmen nur ungenügend Rechnung getragen.
Aus diesem Grund hat der Kanton Aargau am 20. August 2012 eine Beschwerde beim Luzerner Verwaltungsgericht gegen den gefällten Entscheid des Luzerner Regierungsrats eingereicht. Dies auch, um der Notwendigkeit eines integralen und interkantonal koordinierten Hochwasserschutzes Nachdruck zu verleihen. Zu diesem Zweck schlossen die Kantone Luzern, Aargau, Zürich und Zug und der Bund bereits im Jahr 2007 eine Vereinbarung, die sogenannte Mühlauer-Vereinbarung, ab.
Bilaterale Gespräche werden fortgeführt
Der Kanton Aargau ist zudem überzeugt, dass – gemäss Bundesrecht – nicht der Kanton Luzern, sondern der Bund zuständig ist, bei Differenzen zwischen Unter- und Oberliegern über das Projekt zu beschliessen.
Der Kanton Aargau ist weiterhin an einer konsensualen Lösung interessiert. Parallel zur eingereichten Beschwerde laufen daher bilaterale Gespräche zwischen den beiden Kantonen mit dem Ziel, ein integrales Hochwassermanagement zu entwickeln, so dass die Wassermassen gerecht auf alle betroffenen Regionen verteilt werden können.