Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Begleitmassnahmen für Asylunterkunft Liebegg :
Regierungsrat setzt Konsultationsgremium und Begleitgruppe ein

Für den Regierungsrat steht fest, dass der Betrieb der temporären Asylunterkunft im militärischen Teil des Kommandopostens Liebegg in Gränichen den Beratungs-, Forschungs- und Lehrbetrieb des Landwirtschaftlichen Zentrums nicht tangieren darf. Er setzt deshalb ein Konsultationsgremium und eine Begleitgruppe ein.

In seiner Antwort auf die (13.43) Interpellation Hansjörg Erne, SVP, Leuggern (Sprecher), Andrea Moll-Reutercrona, FDP, Sins, Guido Weber, CVP, Spreitenbach, Christian Glur, SVP, Glashütten-Murgenthal, vom 12. März 2013 betreffend Asylunterkunft Liebegg, Gränichen, bestätigt der Regierungsrat die bisher vertretene Haltung in der Sache. Demnach sieht die vorliegende Nutzung eine klare Trennung zwischen dem Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg und der Asylunterkunft vor. Die Nutzung von Gebäuden, Anlagen und Räumen der Schule durch Asylsuchende ist nicht vorgesehen.

Geordneter Lehr- und Forschungsbetrieb

Mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg wurde geklärt, wie die Personengruppen voneinander getrennt und welche Teile des Grundstücks unter welchen Vorzeichen gemeinsam genutzt werden können. Dabei sind die Bedürfnisse des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg und der Betreuung der Asylsuchenden sorgfältig gegeneinander abgewogen worden. Dem vitalen Interesse des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg, einen geordneten Lehr- und Forschungsbetrieb sicherzustellen, wird höchste Priorität eingeräumt. Es ist aus Sicht des Regierungsrats mit keinen übermässigen Beeinträchtigungen für den Betrieb des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg zu rechnen.

In Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg ist ein Projekt erarbeitet worden, das eine konsequente Trennung des Schul- und Unterbringungsbetriebs beinhaltet. In diesem Projekt konnte auch eine weitgehende Trennung der Erschliessung der Unterkunft realisiert werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln in und um die Unterkunft wird einerseits die Tagesbetreuung verantwortlich zeichnen, andererseits wird der Nachtdienst des Kantonalen Sozialdiensts Kontrollen vornehmen und schliesslich ist für die Sicherheit und Ordnung rund um die Uhr das Personal eines Sicherheitsdiensts vorgesehen.

Konsultationsgremium und Begleitgruppe

Zwischen dem Kantonalen Sozialdienst als Betreiber der Unterkunft und dem Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg sowie weiteren Kreisen wird ein enger Kontakt zur Bereinigung von Fragen, welche im täglichen Betrieb auftreten, bestehen. Darüber hinaus werden ein politisches Konsultationsgremium und eine operative Begleitgruppe eingesetzt. Dem Konsultationsgremium unter der Leitung von Regierungsrätin Susanne Hochuli werden die Generalsekretäre der beteiligten Departemente, Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Verbände und Vereine, eine Vertretung des Gemeinderats der Standortgemeinde sowie der Präsident der Schulkommission Liebegg angehören. In der Begleitgruppe werden Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Gränichen, des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg, der Abteilung Landwirtschaft, der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule, der Immobilien Aargau, der Regional- und der Kantonspolizei sowie des Kantonalen Sozialdiensts mitarbeiten.

Baugesuch wird im Herbst eingereicht

In den kommenden Wochen wird der Kantonale Sozialdienst bei der Gemeinde Gränichen das Baugesuch für verschiedene Massnahmen einreichen, die im Zusammenhang mit der temporären Nutzung des militärischen Teils des Kommandopostens Liebegg als Asylunterkunft stehen. Die Inbetriebnahme der temporären Asylunterkunft ist abhängig vom Fortschritt des Baubewilligungsverfahrens. Die Öffentlichkeit wird zum Zeitpunkt der Publikation des Baugesuchs durch die Standortgemeinde im Detail über das Vorhaben und die vorgesehenen Massnahmen informiert.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat