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Begabungsförderung wird erstmals geregelt :
Der Regierungsrat hat Verordnung zu Paragraph 15 des Schulgesetzes beschlossen

Die Regierung hat beschlossen, Paragraph 15 des Schulgesetzes und die entsprechende Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen per 1. Oktober 2000 in Kraft zu setzen.

Sie enthält bewährte Bestimmungen zu Einschulungs-, Klein- und Werkjahrsklassen aus der bisherigen Kleinklassenverordnung und erprobte Massnahmen zur Integration fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher. Neu sind verbindliche Regelungen der integrativen Schulungsform als Alternative zu den Kleinklassen.

Paragraph 15 des Schulgesetzes mit dem Randtitel "Besondere schulische Bedürfnisse" wird vom Regierungsrat auf den 1. Oktober 2000 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die entsprechende Verordnung beschlossen, wobei diese praktisch kostenneutral gehandhabt werden muss. Aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Zahl an Einschulungs- und Kleinklassenabteilungen hat der Regierungsrat verfügt, dass im Bereich der besonderen schulischen Bedürfnisse in den nächsten Jahren Kostenneutralität ausgewiesen wird. Allerdings ist der Regierungsrat bereit, für die Begabungsförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Erster Kanton mit ganzheitlichem Konzept

Der Kanton Aargau kann mit diesen Vollzugsbestimmungen als erster Kanton daran gehen, ein ganzheitliches Konzept zur Begabungsförderung umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit, Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler mit überdurchschnittlichem Leistungsvermögen zu realisieren. Die umgesetzten Massnahmen zur Begabungsförderung werden in den nächsten drei Jahren evaluiert. 2003 soll dem Regierungsrat ein Schlussbericht vorgelegt werden, damit dieser über allfällige Anpassungen entscheiden kann.

Neue Regelungen

Die konkreten Umsetzungsarbeiten können nun von der Abteilung Volksschule im ED aufgenommen werden. Im Laufe des ersten Quartals des Schuljahres 2000/2001 wird im Detail über die neuen Regelungen informiert. So erhalten unter anderem alle Lehrpersonen und Schulpflegen ausführliche Informationen und Umsetzungshilfen zur Begabungsförderung. Für Lehrpersonen werden im Rahmen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung weiterhin Kurse angeboten und Schulpflegen können ab Oktober 2000 Abrufveranstaltungen zu diesem Thema beanspruchen. In Ergänzung zu diesen Massnahmen beteiligt sich der Kanton Aargau am Netzwerk "Begabungsförderung", das von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung betreut wird, regelmässig Tagungen durchführt und mit einer Homepage im Internet unter "www.begabungsfoerderung.ch" zu finden ist.

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