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Befristetes Arbeitsverbot für Flüchtlinge :
Regierungsrat unterstützt Bundesvorschlag

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich in seiner Vernehmlassung an die Bundesbehörden für die Ausdehnung des befristeten Arbeitsverbots für Flüchtlinge ausgesprochen. Als flankierende Massnahmen verlangt die Regierung durch den Bund zu finanzierende Beschäftigungs- und Bildungsprogramme.

In seiner Vernehmlassung an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes betont der Regierungsrat des Kantons Aargau, dass entsprechend der humanitären Tradition der Schweiz verfolgte oder bedrohte Flüchtlinge bei uns weiterhin Schutz erhalten sollen. Für Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen emigrieren, soll aber die Attraktivität der Schweiz möglichst gering sein. In diesem Sinne sei die Ausdehnung des befristeten Arbeitsverbotes für Flüchtlinge ein Signal und ein Mittel, die wirtschaftlich motivierte Einwanderung zu bremsen. Deshalb könne der von den Bundesbehörden vorgeschlagenen Massnahme im Sinne einer befristeten Lösung zugestimmt werden.

Der Regierungsrat ist sich der Probleme, die mit einem Arbeitsverbot verbunden sein können, bewusst. Insbesondere sind die Stimmen ernst zu nehmen, die ein Ansteigen der Schwarzarbeit und der Kriminalität befürchten. Dieser Gefahr kann aber nach Ansicht des Regierungsrates mit der Schaffung von Beschäftigungs- und Bildungsprogrammen, die gezielt auf die Rückkehr vorbereiten, entgegengewirkt werden. Die Finanzierung der Programme muss nach Meinung der Aargauer Regierung auf jeden Fall durch den Bund erfolgen.

Die Vernehmlassungsfrist zum Vorschlag einer Ausdehnung des befristeten Arbeitsverbots für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist am 19. August 1999 abgelaufen. Der Bundesrat wird nun unter Berücksichtigung des Resultats der Vernehmlassung über die definitive Einführung der befristeten Massnahme entscheiden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen.

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