Baudepartement begrüsst Gerichtsentscheid
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Staffeleggstrasse: Vorwürfe waren unhaltbar
Das Baudepartement begrüsst den am 9. März bekanntgegebenen Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Neuen Staffeleggstrasse und sieht sich in seinem Verhalten bestätigt.
Insbesondere erweisen sich durch diese verwaltungsgerichtliche Verfügung auch die von der Fraktion der Grünen am 24. Februar 2004 im Grossen Rat gegen die Verantwortlichen des Baudepartements vorgetragenen Vorwürfe als unhaltbar. Deren Sprecher hatte in diesem Zusammenhang von einem "fragwürdigem Rechtsverständnis" gesprochen. Ein Vorwurf, welchen Baudirektor Peter C. Beyeler schon damals in aller Form zurückgewiesen hatte.
Das Verwaltungsgericht teilte am Dienstag mit, es habe dem Begehren von Anwalt Siegrist, dem Regierungsrat unverzüglich jegliche Bau- und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Neuen Staffeleggstrasse zu verbieten, nicht stattgegeben. Es sieht keinen direkten oder engen zeitlichen Zusammenhang des Holzschlags in der Aarauer Telli mit dem eigentlichen Bauvorhaben. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht einen Hauptentscheid im hängigen Verfahren Baubewilligung "Neue Staffeleggstrasse" bis spätestens Ende Mai 2004 angekündigt. Damit wurde der Stellungnahme des Regierungsrats entsprochen.