Autofreie Wälder
:
Fahrverbote signalisieren
Um Motorfahrzeuge von den Wäldern fernzuhalten, müssen alle Gemeinden die Fahrverbote signalisieren. In diesem Sinne beantwortete der Aargauer Regierungsrat eine Eingabe der Gemeinden Murgenthal, Rothrist, Strengelbach und Vordemwald.
Die vier waldreichen Gemeinden wollten auf die Signalisation der Fahrverbote auf ihre Kosten verzichten, weil sie diese Massnahme für unnötig und unverhältnismässig halten.
Das Bundesgesetz über den Wald verpflichtet die Kantone, für die Signalisation der Fahrverbote in den Wäldern zu sorgen. Bei den Beratungen des neuen kantonalen Waldgesetzes, das seit März 1999 in Kraft ist, zeigte sich, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Wald von Motorfahrzeugen freihalten will und erwartet, dass die Fahrverbote auch durchgesetzt werden. Für den Vollzug sind die Gemeinden zuständig. Sie haben zwei Jahre Zeit dafür. Viele Gemeinden haben bereits damit begonnen oder haben schon vor Inkrafttreten des neuen Waldgesetzes Fahrverbote auf Waldstrassen erlassen und signalisiert.
Der Regierungsrat legt in seinem Antwortschreiben an die vier Gemeinden die Gründe für eine Signalisation der Fahrverbote dar und zeigt aber auch auf, wie die Anzahl benötigter Fahrverbotstafeln reduziert werden kann. Die Gemeinden haben somit nach der Devise "Soviel Fahrverbotstafeln wie nötig, so wenige wie möglich" die entsprechende Planung und Signalisation der Waldfahrverbote bis Ende 2000 vorzunehmen. Es gibt keine Möglichkeit, einzelne Gemeinden von dieser Aufgabe zu entbinden. Es gilt in diesem Verfahren auch die Rechte Dritter zu wahren. Insbesondere die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und ihre Forstbetriebe dürften ein Interesse an einer klaren Regelung haben.