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Ausstandsregelung überprüft :
Grossrats-Büro hält an früherem Entscheid fest

An der grossrätlichen Lohnkürzungs-Abstimmung vom kommenden Dienstag sollen alle Ratsmitglieder - auch die Staatsangestell-ten unter ihnen - teilnehmen können. Dies ist das Fazit eines einstimmigen Grundsatzent-scheides des Ratsbüros.

Gestützt auf ein Gutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes befand das Büro einstimmig, dass es falsch wäre, die Spielregeln während des Spiels zu ändern. Im Klartext: Über den regierungsrätlichen Antrag, die Löhne der Staatsangestellten per 1. Januar 1999 um 2 Prozent zu kürzen, dürfen am nächsten Dienstag auch alle jene abstimmen, die davon betroffen sind. Dem Grossen Rat gehören rund zwei Dutzend Lehrerinnen und Lehrer an, über die Hälfte davon in Fraktionen, die die Lohnkürzung ablehnen. Da die Frage im Rat höchst umstritten ist, könnten diese Stimmen den Ausschlag geben.

Baselbieter Entscheid gab Anstoss

Anlass für die erneute Überprüfung der Ausstandsfrage war nicht etwa die umstrittene Lohnkürzungsvorlage, sondern ein Baselbieter Volksentscheid vom 7. Juni 1998: Im Landrat (Kantonsparlament) des Kantons Basel-Landschaft sollen künftig staatliche Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger jedesmal, wenn sie von einem Traktandum persönlich betroffen sind, den Saal verlassen müssen. Ein Bundesgerichtsurteil vom Mai 1997 hält im Gegensatz dazu fest, dass alle Mitglieder eines Kantonsparlaments über personalrechtliche Fragen diskutieren und abstimmen dürfen, auch wenn sie selber zum Kantons-personal gehören.

Bundesgerichtsurteil änderte Situation

Das aargauische Geschäftsverkehrsgesetz verpflichtet unter anderem "alle Mitglieder des Grossen Rates, die vollamtlich in einem öffentlichen Dienstverhältnis des kantonalen Rechts stehen" zum Ausstand in Besoldungsfragen. Der entsprechende Paragraph wurde vom Grossrats-Büro allerdings am 18. November 1997 aufgrund des Bundesgerichtsurteils faktisch ausser Kraft gesetzt: Das Büro, bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Stimmenzählerinnen, Stimmenzählern und Fraktionschefs, beschloss damals, die Ausstandspflicht bei Besoldungsfragen nicht mehr anzuwenden. Aus dem gleichen Grund wurde bisher auch darauf verzichtet, eine vom Grossen Rat 1996 überwiesene Motion umzusetzen, welche eine Verschärfung der Ausstandspflicht verlangt hatte. Das Büro hat nun einstimmig an seinem früheren Entscheid festgehalten.

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