Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung
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Übergangsgesetz stellt Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden sicher
Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung auch in der zweiten Beratung zu.
Die Kommission AVW hat an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2013 die Botschaft zum Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung beraten. Ein Kommissionsmitglied stellte den Antrag, die Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleichsfonds zu streichen. Dies hätte nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit für finanzschwache Gemeinden massive Folgen. Die Kommission lehnte den Antrag mit 11 zu 2 Stimmen ab. Sie hiess das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung sowie die Änderungen des Gemeindebeteiligungsdekrets und des Finanzausgleichsdekrets mit 11 zu 2 Stimmen gut und schlägt dem Grossen Rat vor, das Gesetz per 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen.
Wie auch bei der ersten Beratung betonten die Kommissionsmitglieder, dass das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung lediglich eine Übergangslösung darstelle. Die Kommission AVW geht davon aus, dass der Regierungsrat die Überprüfung und Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung (ALV) zwischen Kanton und Gemeinden und damit auch die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden intensiv vorantreiben wird und das Gesamtprojekt spätestens auf Beginn 2017 finanzwirksam werden kann.
Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im November 2013. Die Umsetzung des Gesetzes ist bereits auf 1. Januar 2014 geplant, da ab diesem Zeitpunkt die Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung wegfallen.