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Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung als Übergangslösung :
Sonderbeiträge für besonders finanzschwache Gemeinden werden befristet

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt dem Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung nach intensiver Beratung zu.

Mit der Teilrevision des Spitalgesetzes fällt für die Gemeinden per 1. Januar 2014 die Beitragspflicht an die Spitalfinanzierung weg. Dadurch partizipieren sie nicht mehr an den Kostensteigerungen im Spitalbereich und werden bei der Spitalfinanzierung jährlich um 130 Millionen Franken entlastet. Aufgabenverschiebungen zwischen den Gemeinwesen erfolgen jedoch in der Regel unter Ausgleich der finanziellen Auswirkungen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die entstehende Mehrbelastung durch eine Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Volksschule auszugleichen. Die Grundlagen dazu werden im Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung definiert.

Nachdem der Grosse Rat die ursprüngliche Botschaft am 15. Januar 2013 zurückwies, hat die Kommission AVW an ihrer Sitzung vom 13. Juni 2013 die überarbeitete Botschaft zu diesem Gesetz beraten. Für die Berechnung der Ausgleichsabgaben und die Entwicklung der Belastung werden verschiedene Aufgabenfelder berücksichtigt. Die Kommissionsmitglieder stellten kritische Fragen zur Wahl dieser Aufgabenfelder. Insbesondere waren einige Kommissionsmitglieder der Meinung, dass nur die gesundheitspolitischen Themen zur Berechnung beigezogen werden sollten und nicht eine willkürliche Auswahl der Reformprojekte seit 2010 getroffen werden dürfe. Die Mehrheit der Kommission folgte aber der Triage der Aufgabefelder, wie sie der Regierungsrat vorschlägt und stimmt der Kompensation deutlich zu.

Sonderbeiträge für besonders finanzschwache Gemeinden

Aus der Kommission wurde der Antrag gestellt, die geplanten Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleichsfonds für die gezielte Unterstützung besonders finanzschwacher Gemeinden unbefristet zu gewährleisten. Demgegenüber stand ein weiterer Antrag, das gesamte Gesetz bis 31. Dezember 2016 zu befristen. Schlussendlich obsiegte der Antrag des Regierungsrats, womit die vorgesehenen Sonderbeiträge aus dem Finanzausgleich für die gezielte Unterstützung besonders finanzschwacher Gemeinden bis 31. Dezember 2016 befristet werden. Eine Verlängerung kann jedoch durch den Grossen Rat beschlossen werden. Das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung wurde mit neun zu vier Stimmen gutgeheissen. Einstimmig hat die Kommission befürwortet, die Frist zwischen der ersten und zweiten Gesetzesberatung auf einen Monat zu verkürzen.

Die Kommission weist darauf hin, dass das Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung lediglich eine Übergangslösung darstellt. Die Kommission AVW geht davon aus, dass der Regierungsrat die Überprüfung und Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung (ALV) zwischen Kanton und Gemeinden und damit auch die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen den Gemeinden nun intensiv vorantreibt und das Gesamtprojekt wie geplant bis Ende 2017 umgesetzt wird.

Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im Juli 2013 beraten. Die Umsetzung des Gesetzes ist bereits auf 1. Januar 2014 geplant, da ab diesem Zeitpunkt die Gemeindebeiträge an die Spitalfinanzierung wegfallen.

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