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Ausgewogenes Auenprojekt für Rietheim :
Ergebnis einer erfolgreichen Mediation

Die Verhandlungsparteien haben sich über die Rahmenbedingungen geeinigt, unter denen in Rietheim ein weiteres Kernstück des Auenschutzparks Aargau entstehen kann.

1993 hat das Aargauer Stimmvolk die Volksinitiative "Auenschutzpark für eine bedrohte Lebensgemeinschaft" angenommen. Seither setzen sich Kanton und Pro Natura Aargau für die Umsetzung dieses Volksauftrags ein.

Ein wichtiges Kernstück des Auenschutzparks Aargau soll im Rietheimer Feld entstehen. Die Renaturierungsmassnahmen der ersten Etappe umfassen die Öffnung des südlichen Rhein-Seitenarms "Chly Rhy", die Wiederherstellung seines ursprünglich breit ausgebildeten Mündungsdeltas in den Rhein sowie das Anlegen von Stillgewässern.

Erfolgreiche Verhandlungen

Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes sowie konkrete Anliegen von Seiten Bevölkerung, Landwirtschaft und Naturschützenden zu den Rahmenbedingungen des Projekts waren in den vergangenen Monaten Gegenstand einer Mediation. Jetzt haben sich Vertretende der Bevölkerung und Ortsbürger von Rietheim, der Gemeinderat, Pro Natura Aargau sowie das federführende Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) über die Rahmenbedingungen geeinigt, unter welchen das im Richtplan festgesetzte Auengebiet realisiert werden soll. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor und wird in den nächsten Tagen unterzeichnet. Eng begleitet werden soll das Projekt von einer Begleitkommission mit Vertretenden aller an den Verhandlungen beteiligten Parteien.

Verhandlungsschwerpunkte

Auf dem Gebiet der Gemeinde Rietheim soll ein Auenprojekt "Chly Rhy" ausgearbeitet werden, welches vom Kanton geprüft und anschliessend zur öffentlichen Auflage freigegeben wird. Darin ist die Öffnung eines Seitenarmes des Rheins geplant, welcher mittels eines künstlich befestigten Einlaufs gesichert werden soll, wodurch eine Kontrolle der Wassermenge ermöglicht wird. Dank diesem Bauwerk bleiben der Hochwasserschutz im bisherigen Rahmen garantiert und der Rheinuferweg weiterhin und durchgängig öffentlich benutzbar.

Zur Realisierung des Projektes wollen Kanton und Pro Natura Aargau rund 4,7 Hektaren Kulturland gegen Wald, Weg und Gewässerparzellen der Gemeinde Rietheim im Bereich der Auen eintauschen. Damit erhält Rietheim Landwirtschaftsland an bester Lage im Eigentum und dazu die jährlich resultierenden Pachtzinsen. Dieser Tausch bedingt allerdings noch die Zustimmung der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde.

Während der nächsten 10 Jahre soll im Perimeter des im Richtplan eingetragenen Zwischenergebnisses wie bis anhin grösstenteils eine landwirtschaftliche Nutzung möglich sein. In dieser Zeit wird auf weitere Renaturierungen verzichtet. Dieses Moratorium beginnt am 1. Januar 2011 und endet am 31. Dezember 2020. Entsprechend kann mit dem Bau einer zweiten Auenetappe frühestens nach Ablauf der zehnjährigen Moratoriumsfrist begonnen werden.

Weiteres Vorgehen

Aus der Sicht aller Beteiligten stellt diese Vereinbarung einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Standortgemeinde dar. Am 14. Dezember 2010 informieren BVU, Gemeindebehörden und Vertretende von Pro Natura im Detail über die Auenpläne und das weitere Vorgehen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt