Ausgaben- und Schuldenbremse
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Vernehmlassung zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes
Der Regierungsrat will das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau (FHG) ändern und eine Ausgaben- und Schuldenbremse einführen.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative der SVP Aargau "Weniger Steuern und Ausgaben! Für eine schuldenfreie Zukunft!" ein wirkungsvolles Instrumentarium für eine nachhaltige Entwicklung der Aargauer Finanzpolitik ausgearbeitet hat. Mit der vorgesehenen Ausgaben- und Schuldenbremse können strukturelle Defizite verhindert werden, führte Finanzdirektor Roland Brogli an einer Medienkonferenz aus. Und dies ist die unumgängliche Basis für einen langfristig ausgeglichenen Staatshaushalt.
Mit dem fakultativen Anleihens- und Ausgabenreferendum sowie seinem Rechnungsmodell, das die Entwicklung der Schulden in den Vordergrund stellt, verfügt der Kanton Aargau zwar bereits heute über eine Art Ausgaben- und Schuldenbremse. Doch trotz dieser Instrumente und trotz den rigorosen Sparbemühungen in den 90er-Jahren gelang es dem Kanton bis heute nicht, den Staatshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Betrug das kumulierte Defizit 1962 erst 12.5 Millionen, belief sich der Fehlbetrag Ende 2001 auf 552 Millionen Franken. Immerhin gelang es, den Zuwachs der Schulden in Grenzen zu halten. Ende 2001 wies der Kanton Aargau die dritttiefste Verschuldung aller Kantone aus. Die finanzpolitische Lage darf deshalb als sehr gut bezeichnet werden.
Dennoch ist der Regierungsrat überzeugt, dass die vorgeschlagene Ausgaben- und Schuldenbremse einen Beitrag zur Stabilisierung des Staatshaushaltes leisten wird. Mit der Einführung der Ausgaben- und Schuldenbremse bestärken Regierungsrat und Grossrat zudem ihre Bereitschaft, die finanzpolitische Zukunft des Kantons gemeinsam zu gestalten, meint Roland Brogli.
Kanton Aargau ist einer der Ersten
Neben dem Bund wenden heute sechs Kantone das Instrument einer Ausgaben- und Schuldenbremse an. Der Kanton Aargau gehört damit zu den Protagonisten in der Schweiz, meint Peter Reimann, Leiter der Finanzverwaltung. Während die meisten Kantone nur das Instrument einer Schuldenbremse einsetzen, beinhaltet der Gegenvorschlag des Regierungsrates die vier Instrumente Ausgabenbremse, Schuldenbremse, Steuererhöhungsbremse sowie Staats- und Steuerquotenbremse.
Der Gegenvorschlag sieht unter anderem vor, dass Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 0.5 Millionen Franken nur noch mit dem qualifizierten Mehr also mit der absoluten Mehrheit aller Stimmen im Grossen Rat - gefällt werden können. Neue Rechnungsdefizite in der Staatsrechnung müssen über 5 Jahre ab dem übernächsten Voranschlag abgeschrieben und die bisherigen Defizite mit Überschüssen der Staatsrechnung und ausserordentlichen Einnahmen abgetragen werden. Für Beschlüsse zur Aufnahme fremder Gelder beim Budget und über die Veränderung des Kantonssteuerfusses braucht es künftig ebenfalls das qualifizierten Mehr. Zudem wird gesetzlich verankert, dass der Kanton eine stabile Staats- und Steuerquote anstreben muss.
Vernehmlassung bis Mitte Oktober
Das Finanzdepartement lädt ab heute die politischen Parteien und interessierten Organisationen ein, sich bis Mitte Oktober 2002 zu den vorgeschlagenen Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes zu äussern. Im Anschluss daran wird die Vernehmlassung ausgewertet und der Entwurf für die Gesetzesänderung überarbeit. Ziel ist es, die Botschaft bis Ende November 2002 zu erstellen und die Vorlage im ersten Halbjahr 2003 im Grossen Rat zu behandeln. Die Volksabstimmung ist für den 30. November 2003 vorgesehen. Die Ausgaben- und Schuldenbremse kann damit frühestens auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten.