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Ausgaben- und Schuldenbremse :
Botschaft an den Grossen Rat zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau (FHG) verabschiedet und leitet sie dem Grossen Rat zu. Als neues Instrument soll im FHG eine Ausgaben- und Schuldenbremse verankert werden.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative der SVP Aargau "Weniger Steuern und Ausgaben! - Für eine schuldenfreie Zukunft!" ein wirkungsvolles Instrumentarium ausgearbeitet hat. "Mit der Realisierung der Vorlage werden Parlament und Regierung in die Pflicht genommen, eine nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben", führte Finanzdirektor Roland Brogli an einer Medienkonferenz aus. "Mit der Ausgaben- und Schuldenbremse unterstreicht der Regierungsrat sein im Legislaturplan 2002-2005 dargelegtes finanzpolitisches Ziel, den Staatshaushalt ab 2005 auszugleichen."In seiner Vorlage hat der Regierungsrat Anliegen der Initianten aufgenommen. So stimmen Volksinitiative und regierungsrätliche Position insbesondere bei der Vermeidung zukünftiger Defizite überein. Die Ansicht, Steuererhöhungen zu vermeiden und die Finanzpolitik im Kanton Aargau nachhaltig zu gestalten, wird auch vom Regierungsrat unterstützt.

Mit dem Anleihens- und Ausgabenreferendum sowie seinem Rechnungsmodell verfügt der Kanton Aargau bereits heute über eine indirekte Ausgaben- und Schuldenbremse. Doch trotz dieser Instrumente und trotz den grossen Sparbemühungen in den 90-er Jahren stieg das kumulierte Defizit von 12.5 Millionen Franken im Jahre 1962 auf 552 Millionen im letzten Jahr an.

Im interkantonalen Vergleich steht der Kanton Aargau damit zwar nach wie vor gut da. "Der Aargau hatte En de 2000 die dritttiefste Pro-Kopf-Verschuldung aller Kantone", erklärte Roland Brogli. "Diese Situation wird in Zukunft durch die Einführung der Ausgaben- und Schuldenbremse gefestigt. Damit können auch kommende Generationen von einer mässigen Schuldenbelastung profitieren."

Neben dem Bund wenden heute sieben Kantone eine Ausgaben- und Schuldenbremse an, in fünf Kantonen ist ein solches Instrument in Vorbereitung. Während viele Kantone "nur" das Instrument einer Schuldenbremse einsetzen, wirkt der Gegenvorschlag des Regierungsrates auf die vier Bereiche Ausgaben, Schulden, Steuern und Staats- und Steuerquote.

Der Gegenvorschlag sieht unter anderem vor, dass Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben von mehr als 5 Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 0.5 Millionen Franken nur noch mit dem qualifizierten Mehr - also mit der absoluten Mehrheit aller Stimmen im Grossen Rat - gefällt werden können. Neue Rechnungsdefizite in der Staatsrechnung werden über 5 Jahre ab dem übernächsten Voranschlag abgeschrieben. Dabei können einmalige ausserordentliche Ausgaben und Einnahmen ausgeklammert und auf die Konjunkturlage Rücksicht genommen werden. Die bisherigen Defizite sind mit Überschüssen der Staatsrechnung und ausserordentlichen Einnahmen abzutragen. Steuerfusserhöhungen können nur mit dem qualifizierten Mehr vorgenommen werden.

Geplant ist, dass Kommissionsberatungen und erste Lesung im Grossen Rat im Frühling 2003 erfolgen. Die zweite Lesung ist für den Sommer 2003 geplant. Die Volksabstimmung kann frühestens im November 2003 stattfinden. Die Inkraftsetzung der Ausgaben- und Schuldenbremse wird vom Regierungsrat unter Berücksichtigung anderer Reformprojekte wie WOV und Parlamentsreform bestimmt.

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