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Ausbildungsverpflichtung gegen Pflegenotstand :
Spitäler, Langzeitinstitutionen und Spitex gemeinsam für mehr Pflegepersonal

Künftig wird es wesentlich mehr ausgebildete Pflegefachleute brauchen, um den Bedarf in Spitälern, Langzeitinstitutionen und Spitex decken zu können. Die Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau leistet einen wesentlichen Beitrag dazu.

Studien gehen davon aus, dass allein bis 2020 zwischen 13 und 25 Prozent mehr Personal im Gesundheitswesen notwendig sein wird, um den Bedarf in den Institutionen decken zu können. Im neuen aargauischen Pflegegesetz, das am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wurde, ist vor diesem Hintergrund der Grundsatz verankert, dass der Kanton Massnahmen treffen kann, damit genügend Fachpersonal für die ambulante und stationäre Pflege zur Verfügung steht. Entsprechend ist in der Pflegeverordnung die Ausbildungsverpflichtung für nicht-universitäre Gesundheitsberufe festgehalten, derweil in der Spitallistenverordnung der Nachweis der Ausbildung oder des entsprechenden Einkaufs einer angemessenen Anzahl von Gesundheitsfachleuten gefordert wird. Zudem ist das Ausbildungsanliegen auch in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010 enthalten.

Gemeinsam gegen Pflegenotstand

Landammann Susanne Hochuli, Vorsteherin des federführenden Departements Gesundheit und Soziales (DGS), stellte die Ausbildungsverpflichtung an einer Medienkonferenz gemeinsam mit der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit und Soziales Aargau (OdA GSAG) sowie Vertretungen des Kantonsspitals Baden, der pflegimuri sowie der Spitex Wettingen vor. Sie betonte, es brauche erhebliche Anstrengungen, damit der aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Alterung der Gesellschaft befürchtete Pflegenotstand abgewendet werden könne. Hochuli bezeichnete die im Kanton Aargau eingeführte Ausbildungsverpflichtung als innovativen und nachhaltigen Beitrag zur Sicherstellung von genügend und ausreichend qualifiziertem Pflegepersonal.

Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung

Konkret umgesetzt wird die Ausbildungsverpflichtung mit einem neuartigen Bonus-Malus-System. Das heisst: Überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen werden mit einem Bonus abgegolten, unterdurchschnittliche Ausbildungsleistungen müssen mit dem dreifachen Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abgegolten werden. Das vom DGS überwachte System wird operativ von der OdA GSAG bewirtschaftet. Dabei geht es um die Erarbeitung der konzeptionellen und technischen Grundlagen der webbasierten Lösung, Datenerhebung und -überprüfung in rund 200 Institutionen, Statistik, Reporting und Beratung. Eine paritätisch zusammengesetzte Steuerungskommission, die aus Vertretungen von DGS, Spitexverband, Verein Aargauische Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen und Departement Bildung, Kultur und Sport besteht, überwacht die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung und entwickelt sie weiter.

Weitere Informationen unter:

www.ag.ch/dgs > Gesundheit > Gesundheitsversorgung > Spitäler & Kliniken >

  • Departement Gesundheit und Soziales