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Ausbildungsverpflichtung für Heime, Spitäler und Spitex :
Schub für nicht-universitäre Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung

Um dem Mangel an Pflege- und Betreuungspersonen in Heimen und Spitälern zu begegnen, führt der Kanton Aargau eine Ausbildungsverpflichtung für die Institutionen auf der Pflegheim- beziehungsweise Spitalliste und für Spitexorganisationen ein. Der Aargau ist neben Bern der einzige Kanton, der die nicht-universitären Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung derart konsequent fördert.

Spitäler, Kliniken, Pflegeheime und Spitex

Die Ausbildungsverpflichtung gilt für alle innerkantonalen Spitäler und Kliniken, die auf der Spitalliste des Kantons Aargau geführt sind, für Pflegeheime auf der Pflegeheimliste (und entsprechend eine Betriebsbewilligung haben) sowie für Spitexorganisationen mit einer Betriebsbewilligung. Die Ausbildungsverpflichtung erfasst die nicht-universitären Berufe im Bereich der Pflege und Betreuung mit direktem Kontakt zu Patienten, Bewohnern und Klienten. Zudem erstreckt sie sich ausdrücklich auch auf therapeutische Berufe (Physio- und Ergotherapie, Sozialpädagogik, Ernährung). Eine Institution wird dabei lediglich für jene Berufe zu Ausbildungsleistungen verpflichtet, in welchen sie ausgebildetes Personal beschäftigt.

Bonus-Malus-System und Ausbildungspool

Für die Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im Kanton Aargau kommt ein Bonus-Malus-System zur Anwendung. Überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen können demnach zusätzlich abgegolten, unterdurchschnittliche dagegen sanktioniert werden. Konkret bedeutet dies: Wird die Ausbildungsleistung nicht erfüllt, muss der dreifache Differenzbetrag in einen Ausbildungspool einbezahlt werden. Umgekehrt erhalten Betriebe, die mehr als die vereinbarte Ausbildungsleistung erbringen, eine zusätzliche Abgeltung aus dem Ausbildungspool.

Wer dauerhaft weder selber ausbildet noch Ausbildung einkauft, erfüllt eine der Grundvoraussetzungen für einen Listenplatz beziehungsweise für die Betriebsbewilligung nicht mehr und verliert den Anspruch darauf. Als Standardwert (wie viel muss pro Beruf beziehungsweise pro Berufsgruppe ausgebildet werden, um die Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen) gilt nicht der eigentliche Ausbildungsbedarf, sondern das Ausbildungspotenzial. Das heisst, dass in Bezug auf die Ausbildung massgebend ist, wozu die Betriebe in der Lage sind. Dabei ist eine gewisse Solidarität unter den Leistungserbringern unabdingbar. Denn der Leitgedanke "Jeder bildet aus, was er braucht" ist aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten der verschiedenen Leistungsbereiche (Akutspitäler, Pflegeheime, Spitexorganisationen etc.) nur beschränkt umsetzbar.

Strategisches Ziel in der Gesamtplanung

Die Ausbildungsverpflichtung hat ihre Grundlage in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2010. Strategie 22 lautet: "Zur Erfüllung seines Versorgungsauftrages tritt der Kanton dem zunehmenden Mangel an Personal in den Gesundheitsberufen entgegen, indem er:

  • für ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot sorgt

  • die Institutionen auf der Spital- bzw. Pflegeheimliste sowie die ambulanten Leistungserbringer im Pflegebereich dazu verpflichtet, genügend Ausbildungsplätze und eine ausreichende Weiterbildung sicherzustellen

  • sich zur Sicherstellung genügender Bestände an Fachpersonal an den Kosten der nicht betriebsinternen Nachhol- und Weiterbildung für Wiedereinsteigende beteiligen kann."

Konkretisiert wird diese Strategie im Pflegegesetz beziehungsweise in der Übergangsverordnung, die nach dem Zustandekommen des Referendums gegen das Pflegegesetz auf den 1. Januar gelten wird, sowie in der Spitalverordnung und dem zugehörigen Reglement über die Ausbildungsverpflichtung, deren Inkraftsetzung der Regierungsrat zusammen mit dem geänderten Spitalgesetz beschlossen hat.

Informationsveranstaltung über die Umsetzung

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) informiert die Leistungserbringer zusammen mit der OdA GSAG am 13. Januar 2012 (15.30 bis 17.30 Uhr) im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Kultur- und Kongresshaus Aarau über die Inhalte der Ausbildungsverpflichtung. Regierungsrätin und Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli, Dr. med. Robert Rhiner, Leiter Gesundheitsversorgung, und Rebekka Hansmann, Geschäftsführerin OdA GSAG, werden die Vertreterinnen und Vertreter von Spitälern, Heimen und ambulanten Leistungserbringern über die Grundlagen der Ausbildungsverpflichtung, das zugehörige Reglement und die konkrete Umsetzung ab dem kommenden Jahr ins Bild setzen.

  • Departement Gesundheit und Soziales