Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aufhebung der Kantonalen Unfallversicherung :
Arbeitnehmende des Kantons Aargau sowie Schülerinnen und Schüler sollen neu bei einem privaten Unfallversicherungsunternehmen versichert werden

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt der Aufhebung des Dekrets über die Kantonale Unfallversicherung (Unfallversicherungsdekret, UVD) mit grosser Mehrheit zu.

Nachdem der Regierungsrat den Grundsatzentscheid gefällt hat, dass die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) per Ende 2021 aus dem Unfallversicherungsgeschäft aussteigen soll, hatte sich die Kommission AVW mit den Folgen zu befassen. Grossmehrheitlich war die Aufgabe der Kantonalen Unfallversicherung (KUV) unbestritten. Wichtige Argumente waren das begrenzte Entwicklungspotenzial und die mangelnden Zukunftsperspektiven aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Übertragung des gesamten Versichertenbestands

Der gesamte Versichertenbestand soll mit allen Rechten und Pflichten per 1. Januar 2022 einem privaten Versicherer übertragen werden. Mit der Bestandsübertragung werden geschätzt 60 bis 71 Millionen Franken an freiwerdenden Mitteln verbleiben. Diese fallen dem Kanton als Eigentümer zu und sollen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten fliessen. Für den Kanton Aargau als Arbeitgeber erhöht sich die Prämie für die Berufsunfallversicherung um rund 430'000 Franken pro Jahr.

Die Gemeinden, welche bisher bei der KUV die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler freiwillig abgeschlossen haben, können bis Ende 2022 zu den gleichen Konditionen bei der übernehmenden Versicherung bleiben, wenn sie von ihrem ausserordentlichen Kündigungsrecht nicht Gebrauch machen. Die Versicherungsprämien für die Gemeinden dürften ab dem Jahr 2023 aufgrund des vorliegenden Angebots gegenüber dem Kanton deutlich steigen. Allerdings ist festzuhalten, dass die heutigen Prämien nicht marktüblich sind.

Mitarbeitende der KUV werden weiterbeschäftigt

Der neue Versicherer wird die aktuell zehn Mitarbeitenden der KUV für mindestens zwei Jahre zu den gleichen Anstellungsbedingungen übernehmen, was von der Kommission AVW begrüsst wird.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) muss den Übertrag des Versicherungsbestands bewilligen. Erste Vorgespräche fanden bereits statt.

Die Vorlage wird voraussichtlich im Juni 2021 im Grossen Rat behandelt.

  • Grosser Rat