Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden abgeschlossen
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Verordnungsänderungen zum 3. Paket
Der Regierungsrat hat die Verordnungsänderungen zum 3. Paket Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden beschlossen. Sie treten mit der Änderung der Kantonsverfassung sowie zahlreichen Änderungen von Gesetzen und Dekreten auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Damit ist das 1996 gestartete Projekt Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden abgeschlossen. Es verbleibt einzig die Berücksichtigung der Kostendynamik zur Erhaltung der Kostenneutralität.
Die Aargauer Stimmberechtigten stimmten den vier Vorlagen des 3. Pakets der Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden am 5. Juni 2005 mit über 60 Prozent Ja-Stimmen zu. Der Regierungsrat hat nun die Verordnungsänderungen beschlossen; sie sind im paritätischen Projektleitungsteam vorher beraten worden.
Verordnungsänderungen im Bildungsbereich
Das 3. Paket umfasst diverse Änderungen im Bildungsbereich, die auch Änderungen von Verordnungen bedingen. So werden die Schulpsychologischen Dienste und die Berufsberatung zur kantonalen Aufgabe. Die Kindergartenlehrpersonen und Schulleitungen werden neu vom Kanton entlöhnt. Im Gegenzug beteiligen sich die Gemeinden mit 28,9 Prozent am Personalaufwand der Volksschulen und der Kindergärten.
Kantonalisierung im Bereich AHV/IV und Sucht
Zur kantonalen Aufgabe werden auch die Suchtprävention und Suchtberatung sowie der Bereich AHV/IV. Die entsprechenden Verordnungen werden auf Anfang 2006 angepasst bzw. aufgehoben.
Finanz- und Lastenausgleich
Die Verordnung über den Finanzausgleich von 1984 wurde total revidiert. Neu sind namentlich die Ausführungsbestimmungen über die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen.Bezeichnung der strukturschwachen Regionen
Gemäss dem geänderten Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich kann der Regierungsrat zusammenschlusswilligen Gemeinden Beiträge zur Senkung der Verschuldung gewähren. In strukturschwachen Regionen kann der Regierungsrat die Nettoverschuldung auf ein Niveau senken, das einen Viertel unter der Nettoverschuldung der am wenigsten verschuldeten Gemeinde liegt. Für jede Gemeinde wurde ein Strukturstärke-Index gebildet, der sich aus drei Kriterien ergibt: relative Steuerkraft, Bevölkerungsentwicklung, Erreichbarkeit mit öffentlichem Verkehr bzw. motorisiertem Individualverkehr.
Projekt nach zehn Jahren abgeschlossen
Die ersten zwei Pakete der Aufgabenteilung sind bereits in Kraft. Mit dem 3. Paket geht nun ein Reformprojekt zu Ende, das 1996 gestartet und gemeinsam mit den Gemeinden in einer paritätischen Projektorganisation erarbeitet worden ist. Bis der neue Finanzausgleich greift, gibt es eine Übergangsphase von zwei Jahren. Mit Übergangsregelungen wird vermieden, dass die Gemeinden mit mehr als fünf Steuerprozenten belastet werden. Die Wirkungen werden auch weiterhin in der aggregierten Finanzanalyse (AFAG) dargestellt.