Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Kein Marschhalt beim GAT III

Die grossrätliche Kommission Aufgabenteilung lehnt den von der Gemeindeammänner-Vereinigung verlangten Marschhalt beim GAT III ab. An einer zusätzlich einberufenen Kommissionssitzung zur Beratung der Auswirkungen der NFA auf GATIII plädierten alle Fraktionen für den Abschluss der zweckmässigen Aufgabenentflechtungen und Neuregelungen von Verbundaufgaben, die mit dem GAT III vorgesehen sind.

Der Zusammenhang zwischen NFA und GAT III bildet Gegenstand der am 14. Dezember 2004 eingereichten und vom Parlament als "dringlich" erklärten Interpellation von Grossrat Marcel Guignard, Präsident der Gemeindeammänner-Vereinigung. Der Vorstand der Gemeindeammänner-Vereinigung verlangte in einem Schreiben an den Regierungsrat von Ende Dezember 2004 - noch vor Beantwortung der Interpellation - einen Marschhalt beim Gesetz III zur Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden (GAT III). Nach Auffassung der Gemeindeammänner sind die Auswirkungen verschiedener Reformprojekte und namentlich des Neuen Finanzausgleichs Bund - Kantone (NFA) auf das GAT III unklar.

Faire Zusammenarbeit

Im Beisein des Interpellanten beriet die Kommission über die regierungsrätliche Antwort zur Interpellation. Seitens des Regierungsrats hielt Innendirektor Kurt Wernli fest, die Umsetzung der NFA, welche frühestens 2008 in Kraft treten wird, soll in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Gemeinden und fair erfolgen. Der Regierungsrat hat aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes vorgeschlagen, die Gesamtwirkung der NFA zwischen Kanton und Gemeinden je hälftig zu teilen, unabhängig davon, ob es sich um eine NFA-relevante Entlastung oder Belastung handelt.

Kostenneutralität bleibt gewahrt

Gemäss GAT III übernimmt der Kanton die kommunalen Beiträge an die AHV/IV und Ergänzungsleistungen. Mit der NFA werden die individuellen AHV/IV-Leistungen an den Bund übergehen. Die Entlastung des Kantons im Bereich AHV/IV und EL kann ab Inkrafttreten der NFA nur noch soweit in der Bilanz angerechnet werden, als der Kanton tatsächlich belastet ist. Als Folge davon wird der Gemeindenanteil am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten zu reduzieren sein. Andernfalls wäre der bereits im GAT I festgeschriebene Grundsatz der Kostenneutralität verletzt.

Separate Betrachtung neuer Aufgaben

Zurzeit können die finanziellen Auswirkungen des NFA nicht beziffert werden, da das Ausführungsrecht des Bundes noch nicht feststeht. Die Art und Weise des notwendig werdenden Ausgleichs bei der NFA-Umsetzung wird zusammen mit den Gemeinden zu konkretisieren sein. Unbestritten ist, dass die Ziele und Grundsätze aus dem GAT I eingehalten werden müssen. Auf Wunsch der Kommission wird der Regierungsrat die Antwort auf die Interpellation Guignard noch entsprechend ergänzen. Die Kommission anerkennt, dass die Auswirkungen der NFA gesamthaft betrachtet und fair zwischen Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden sollen. Sofern auf Grund der Umsetzung der NFA bei anderen Aufgaben des Kantons - ausserhalb der Aufgabenteilung - die Entlastungen durch neue Belastungen angerechnet werden sollen, sind diese jedoch separat oder in einem weiteren Paket zu behandeln. Ansonsten würde die Kostenneutralität bei der bisher klar umschriebenen Aufgabenteilung verletzt.

Kein Rückkommen der Kommission

Aufgrund der Diskussion wurde ein Rückkommen auf das GAT III mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Plenumsdebatte soll am 22. Februar 2005 stattfinden.

  • Regierungsrat