Aufbau einer Präventionsstelle Pädosexualität
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Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat Verpflichtungskredit zum Beschluss
Sexualisierte Gewalt an Kindern hat viele Erscheinungsformen und betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes. 2024 wurden schweizweit 1'073 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern registriert. Weil nicht alle Fälle gemeldet werden, gibt es aber noch weit mehr von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder. Der Grosse Rat hat am 22. Juni 2021 das (21.181) Postulat von Suzanne Marclay-Merz betreffend Prävention im Bereich sexuelle Gewalt an Kindern überwiesen. In Umsetzung dieses Postulats soll die Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG) eine Präventionsstelle Pädosexualität aufbauen und betreiben. Das Ziel der Präventionsstelle ist die Vermeidung sexueller Übergriffe. Der Aufbau und der Betrieb dieses Angebots sind mit einem finanziellen Mehrbedarf verbunden. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat den entsprechenden Verpflichtungskredit zum Beschluss unterbreitet.
Im Kanton Aargau ist die PDAG die Hauptanlaufstelle bei Störungen sexueller Präferenzen. Zu den sexuellen Störungen zählt unter anderem die Pädophilie. Die Pädophilie bezeichnet die sexuelle Ansprechbarkeit auf den kindlichen beziehungsweise jugendlichen Körper. Das Hauptziel der neuen Präventionsstelle Pädosexualität ist die Vermeidung von sexuellen Handlungen mit Kindern. Betroffene können das Angebot kostenlos und anonym in Anspruch nehmen.
Projekt "Kein Täter werden"
Seit Juni 2021 besteht in der Schweiz das Projekt "Kein Täter werden", welches zuvor in Deutschland erfolgreich lanciert wurde. Hauptziel des Präventionsnetzwerks ist es, Betroffenen therapeutische Präventionsmassnahmen zur Vermeidung von strafbarem Verhalten anzubieten. Zudem soll das Projekt den Fachaustausch zwischen den bereits bestehenden Beratungs- und Behandlungsstandorten in der Schweiz sowie die Koordination fördern. Das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden" bietet bisher an den Standorten Zürich, Basel, Luzern, Frauenfeld und Genf ein durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot an. Es ist vorgesehen, dass sich die neue Präventionsstelle Pädosexualität dem Projekt "Kein Täter werden" anschliesst.
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Neben der Behandlung von betroffenen Personen mit pädophiler Ansprechbarkeit, die ein Risiko zu erstmaligen Delikten aufweisen, jedoch noch nicht straffällig wurden, liegt ein weiterer Schwerpunkt der Präventionsstelle bei der Information und Öffentlichkeitsarbeit. Auch sollen Personen aus Berufsgruppen, die mit Kindern tätig sind, eine Möglichkeit haben, Verdachtsfälle niederschwellig und in einem geschützten Rahmen mit Fachleuten zu diskutieren.
Finanzieller Mehrbedarf
Der Aufbau der Präventionsstelle Pädosexualität verursacht einen finanziellen Mehrbedarf. Der Regierungsrat beantragt dafür einen Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von 370'000 Franken und für einen jährlich wiederkehrenden Bruttoaufwand von 290'000 Franken für den Aufbau und Betrieb der Präventionsstelle Pädosexualität. Für Betroffene sind die Dienstleistungen der Präventionsstelle kostenlos. Die Krankenkasse wird über die Behandlung nicht informiert. Die PDAG plant, die Präventionsstelle in drei Phasen aufzubauen. In Phase 1 wird das Angebot zum Start des Pilotbetriebs erarbeitet. In Phase 2 folgen der Pilotbetrieb und die Vorbereitungsarbeiten für die Überführung in einen Regelbetrieb. Während des Pilotbetriebs soll evaluiert werden, wie das Angebot der Präventionsstelle auf die Bedürfnisse der Aargauer Bevölkerung angepasst werden kann. Nach Abschluss der Pilotphase kann die Präventionsstelle mit einem spezifisch angepassten Angebot in einen Regelbetrieb überführt werden (Phase 3).
Unterscheidung sexueller Kindesmissbrauch und Pädophilie
Menschen mit pädophilen Neigungen begehen nicht zwangsläufig sexuelle Übergriffe oder nutzen Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sogenannte Kinderpornografie). Deshalb sind Pädophilie und sexueller Kindesmissbrauch klar voneinander zu unterscheiden. Sexueller Missbrauch an und mit Kindern ist ein Delikt ("sexuelle Handlungen mit Kindern" gemäss Art. 187 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB] vom 21. Dezember 1937 [SR 311.0]), während unter Pädophilie die sexuelle Ansprechbarkeit auf den kindlichen beziehungsweise jugendlichen Körper als sexuelle Störung verstanden wird. Nicht jeder Mensch mit einer pädophilen Neigung begeht sexuellen Kindesmissbrauch und nicht jeder Sexualstraftäter ist pädophil.