Arbeitsmarktzulagen und Korrekturen
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Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat Anpassungen des Lohndekrets
Teile des Staatspersonals sollen per 1. April 2001 arbeitsmarktbedingte Lohnzulagen erhalten. Damit dies möglich wird, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Änderung des Lohndekrets. Zusätzlich sollen eine Übergangsbestimmung angepasst und Verzerrungen aus dem bisherigen Lohnsystem eliminiert werden.
§ 14 des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) vom 30. November 1999 sieht vor, dass der Regierungsrat für bestimmte Berufsgruppen eine zeitlich befristete Lohn-Zulage beschliessen kann. Dadurch kann der Kanton als Arbeitgeber auf den Arbeitsmarkt reagieren. Mit der geltenden Bestimmung kann aber ausschliesslich ganzen Berufsgruppen eine Arbeitsmarktzulage zugesprochen werden. Eine differenzierte Ausrichtung der Arbeitsmarktzulage innerhalb der Berufsgruppe ist nicht möglich. Der Regierungsrat möchte die Zusprechung von Arbeitsmarktzulagen stärker differenzieren können. Dies ist insbesondere dort nötig, wo Teile einer Berufsgruppe (wie z.B. bei den Pflegeberufen) stark von höheren Einstiegslöhnen profitieren, während erfahrene Berufsangehörige nur die lineare Lohnerhöhung von 1.45 Prozent erhalten. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Änderung des Lohndekrets.
Nicht nur für Spitalpersonal
Von der beantragten neuen Regelung sollen Mitarbeitende im pflegerischen, medizin-technischen und medizin-therapeutischen Bereich profitieren, wie dies der Regierungsrat bereits am 8. Januar 2001 beschlossen hatte. Aber auch Mitarbeitende in anderen kritischen Bereichen (Polizei, Informatik) sollen zum Teil individuelle Arbeitsmarktzulagen erhalten. Die Probleme der Reallehrerbesoldungen hingegen müssen im Rahmen des Lehrerbesoldungsdekrets gelöst werden. Finanziert werden sollen die Arbeitsmarktzulagen einerseits über nicht beanspruchte Finanzreserven im Rahmen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung WOV, anderseits über Nachtragskredite zum Budget 2001. Beides braucht die Zustimmung des Grossen Rates.
Eine weitere dem Grossen Rat unterbreitete Änderung der Übergangsbestimmungen im Lohndekret betrifft die Anfangslöhne von Neueintretenden. Wer zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2001 neu angestellt wird, soll nun nicht mehr Lohn erhalten als "Altgediente" mit gleicher Funktion. Diese Korrektur betrifft Berufsgruppen, deren neue Einstiegslöhne deutlich höher sind als die bisherigen.
Verzerrungen korrigieren
Der Regierungsrat bereitet ausserdem Korrekturen von Verzerrungen vor, die noch im alten Lohnsystem entstanden und durch die 1:1-Überführung der Löhne ins neue Lohnsystem sichtbar geworden sind. Diese Korrekturen beschliesst der Regierungsrat in eigener Kompetenz; sie müssen nicht mehr vom Grossen Rat genehmigt werden. Der Regierungsrat sucht ausserdem das Gespräch mit der Konferenz der Staatspersonalverbände, um rechtzeitig die Lohnrunde 2002 vorzubereiten.