Arbeitnehmerschutz im Zentrum
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Herbstkonferenz des Interkantonalen Verbands für Arbeitnehmerschutz in Rheinfelden
Am 16. / 17. September 2010 findet die Herbstkonferenz des Interkantonalen Verbands für Arbeitnehmerschutz im Hotel Schützen in Rheinfelden statt. Neben der Generalversammlung des Verbands stehen Fachreferate von namhaften Persönlichkeiten auf dem Programm. Erwartet werden rund 100 Konferenzteilnehmende aus der ganzen Schweiz.
Die jährliche Herbstkonferenz des Interkantonalen Verbands für Arbeitnehmerschutz (IVA) findet am 16. / 17.September 2010 unter der Leitung des Arbeitsinspektorats Aargau statt. Teilnehmen werden neben den IVA-Mitgliedern auch Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) sowie weitere Vertreter von Organen des Bundes.
Eröffnet wird die Herbstkonferenz durch Regierungsrat Urs Hofmann und IVA-Präsident ad interim Peter Meier. Anschliessend referiert Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist zum Thema "Prävention ist nicht alleine Privatsache". Wie die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Deutschland organisiert und vollzogen wird, stellt Ernst Riedel, Leiter Abteilung Prävention der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Baden-Württemberg, vor. Andreas Rieger, Co-Präsident der Unia, referiert über die aktuellen Herausforderungen des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz.
Wie der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres Urs Hofmann in seinem Grusswort an die Konferenzteilnehmenden feststellt, konnten dank der konsequenten und beharrlichen Arbeit der Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren auch im Aargau die Unfälle in den Unternehmen minimiert werden.
Nach der Herbstkonferenz findet die IVA-Generalversammlung statt, wo unter anderem ein neuer Präsident gewählt wird. Am zweiten Konferenztag stehen wahlweise die Besichtigung der Rheinsalinen oder des neuen Rheinkraftwerkes auf dem Programm.
Wer ist die IVA?
Die IVA ist eine Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate. Sie nimmt bei übergeordneten Problemen die Interessen der kantonalen Vollzugsbehörden des Arbeitsgesetzes wahr. Eine zentrale Aufgabe ist die Förderung der Arbeitnehmerschutzes, welche zum Ziel hat, die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Gefährdungen am Arbeitplatz zu schützen.