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APK Senkung Umwandlungssatz :
Kanton als Arbeitgeber plant zusätzliche Massnahmen

Die Aargauische Pensionskasse (APK) informierte ihre angeschlossenen Arbeitgeber über die Senkung des Umwandlungssatzes, was Auswirkungen auf die Renten der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wird. Der Regierungsrat hat entschieden, dass er Massnahmen ergreifen will und darum dem Grossen Rat eine Revision des APK-Dekrets beantragen wird.

Die Senkung des Umwandlungssatzes hat keinen Zusammenhang mit dem Deckungsgrad der APK. Die Kasse ist strukturell gesund und konnte den Deckungsgrad bis Ende September 2012 gegenüber Ende 2011 deutlich erhöhen. Zwei Entwicklungen sind die Ursache für die Senkung des Umwandlungssatzes: Die Menschen werden in den westlichen Industrieländern immer älter und das führt bei allen Pensionskassen zu bedeutend längeren Rentenzahlungen. Zudem sind die Erträge auf den Finanzmärkten in den letzten Jahren deutlich gesunken und die Prognosen der zu erwartenden Rendite auf dem Vorsorgekapital lassen in absehbarer Zeit keine deutliche Veränderung erwarten.

Konkurrenzfähige berufliche Vorsorge

Der Regierungsrat analysierte die Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes und beschloss, dass er als Arbeitgeber – zusätzlich zu denjenigen der APK – Massnahmen ergreifen will, um die berufliche Vorsorge weiterhin attraktiv und konkurrenzfähig zu erhalten. Der Regierungsrat beauftragte das Departement Finanzen und Ressourcen zu diesem Zweck eine Revision des APK-Dekrets vorzubereiten, das dem Grossen Rat 2013 vorgelegt wird und am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat