Anpassung des Steuergesetzes an neues Bundesrecht
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Regierungsrat legt Botschaft für Steuergesetzrevision auf 2010 vor
Das für die Kantone verbindliche Steuerharmonisierungsgesetz ist in mehreren Punkten revidiert worden, so dass das aargauische Steuergesetz angepasst werden muss. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Erleichterungen im Nachsteuer- und Bussenverfahren sowie die Abschaffung der Dumont-Praxis.
Da es bei den Anpassungen weitgehend um Regelungen handelt, die keinen erheblichen gesetzgeberischen Spielraum offen lassen, kann die Revision mittels Dekret erfolgen. Die Revision ist daher technischer Natur und umfasst keine kantonalen politischen Anliegen.
Die Unternehmenssteuerreform II umfasst verschiedene Erleichterungen für Firmen und Besitzerinnen und Besitzer von Personenunternehmen so beispielsweise die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung bei gesundheits- oder altersbedingter Geschäftsaufgabe oder die Ausdehnung des Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen. Im Bereiche der Nachsteuer- und Bussenverfahren müssen die Erben bei einer Steuerhinterziehung einer verstorbenen Person künftig nur noch die Nachsteuer für drei anstatt zehn Jahre bezahlen. Wer zudem selber bei der Steuerbehörde eine Steuerhinterziehung anmeldet, muss dafür künftig nur noch die ordentliche Nachsteuer, aber keine Busse mehr bezahlen. Eine solche straflose Selbstanzeige ist einmal im Leben einer steuerpflichtigen Person möglich.
Erleichterungen für neue Hauseigentümer
Die Dumont-Praxis soll rückwirkend bereits auf den 1. Januar 2009 abgeschafft werden. Dies ist eine der Massnahmen des Konjunkturpakets, die der Regierungsrat schon im Frühjahr angekündigt hat. Damit können nach dem Kauf einer im Unterhalt vernachlässigten Liegenschaft sämtliche Renovationskosten abgezogen werden. Bisher konnte in solchen Fällen in den ersten fünf Jahren nichts abgezogen werden. Ausserdem können nach dem Kauf einer im Unterhalt vernachlässigten Liegenschaft die energiesparenden Investitionen vollumfänglich abgezogen werden. Bisher konnten in den ersten fünf Jahren nur die Hälfte dieser Kosten geltend gemacht werden.
Die verschiedenen Anpassungen treten auf unterschiedliche Termine in Kraft. Nach Inkraftsetzung aller Bereiche ab 2011 resultieren für den Kanton jährliche Steuermindererträge von rund 7,3 Millionen Franken und für die Gemeinden von rund 6,6 Millionen Franken.