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Anpassung der Sozialhilfe an die Teuerung

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen. Damit reagiert er auf den Preisanstieg im vergangenen Jahr und folgt der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Aufgrund der Teuerung im Jahr 2022 beschloss der Bundesrat im vergangenen Herbst, die AHV- und IV-Renten sowie die Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2023 an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5 Prozent zu erhöhen. Daraufhin empfahl die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) den Kantonen, den Grundbedarf in der Sozialhilfe im gleichen Mass zu erhöhen. Um diese Empfehlung ins kantonale Recht zu übernehmen, ändert der Regierungsrat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV). Der Grundbedarf in der Sozialhilfe steigt von 1'006 Franken auf 1'031 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt.

Leistungsniveau in der Sozialhilfe sicherstellen

Von der Preisentwicklung sind Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln besonders betroffen. Dazu gehören auch Haushalte, die mit Sozialhilfe unterstützt werden. Der Grundbedarf in der Sozialhilfe deckt die Ausgaben beispielsweise für Nahrungsmittel, Bekleidung, Energie, Haushalt und Verkehr. Um ein stabiles Leistungsniveau in der Sozialhilfe und die Kaufkraft der betroffenen Haushalte abzusichern, ist es notwendig, den Grundbedarf in der Sozialhilfe an die Teuerung anzupassen.

Gemeinden setzen die Änderung ab 1. Mai 2023 um

Die Gemeinden sind für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Die Teuerungsanpassung des Grundbedarfs bedeutet für die Gemeinden einen administrativen Mehraufwand, weshalb die Änderung erst per 1. Mai 2023 in Kraft tritt.

Bundesparlament diskutiert weiteren Teuerungsausgleich

Das Bundesparlament hat im vergangenen Herbst der Motion (22.3792) der Mitte-Fraktion "Kaufkraft schützen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten" zugestimmt, die den vollen Teuerungsausgleich fordert. Es wird im Frühjahr über eine weitere Anpassung bei den AHV- und IV-Renten beraten. Falls die SODK daraufhin eine weitere Anpassung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe empfiehlt, wird der Regierungsrat eine Übernahme in das kantonale Recht prüfen.

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