Anklageerhebung gegen deutschen Raser
Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen einen Deutschen Autofahrer, der am 3. August 2014 auf der A1 bei Spreitenbach mit 215 km/h geblitzt wurde, Anklage erhoben.
Der Beschuldigte fuhr am frühen Morgen des 3. August 2014 auf der A1 mit 215 km/h statt der erlaubten 120 km/h in eine Geschwindigkeitskontrolle. Abzüglich des Toleranzwertes von 7 km/h war der 58jährige Deutsche 88 km/h zu schnell unterwegs. Überdies war er nicht im Besitz des erforderlichen Führerausweises. Die Kantonspolizei Aargau nahm den Beschuldigten in der Folge vorübergehend fest. Die Staatsanwaltschaft Baden liess das Fahrzeug beschlagnahmen. Dies löste in Deutschland ein grosses Medienecho aus.
Einziehung und Verwertung des Autos beantragt
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft dem 58jährigen Deutschen qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln sowie Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis vor und beantragt eine bedingte, 20 monatige Freiheitsstrafe sowie 4000 Franken Busse. Weiter beantragt die Staatsanwaltschaft die Einziehung und Verwertung des auf den Beschuldigten zugelassenen Autos.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.
Vergleiche auch die Medienmitteilung der Kantonspolizei Aargau vom 3. August 2014